Gehaltsrechner 2013

Informationen zum Gehaltsrechner

Mit dem Gehaltsrechner ermitteln Sie Ihren Nettolohn nach Abzug aller Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern. Dazu müssen Sie lediglich ein paar Angaben in das Formular eintragen. Sie erhalten auf der Ergebnisseite eine Übersicht zu den Abzügen und Ihren Nettolohn.

Bitte beachten Sie, dass für die Ergebnisse des Gehaltsrechners keine Haftung übernommen wird. Bei Fragen zu steuerlichen Sachverhalten oder zu den Abzügen der Sozialversicherung kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Der Gehaltsrechner berücksichtigt die aktuellen rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen. Trotzdem sind die Ergebnisse nur als Näherungswerte anzusehen.

Gehaltsrechner 2012 - Welcher Nettolohn bleibt übrig?

Jeder Arbeitnehmer ist daran interessiert zu wissen, wie viel Geld nach einer Gehaltserhöhung vom Bruttolohn übrig bleibt. Der Gehaltsrechner 2012 zeigt Ihnen nach Eingabe von wenigen Daten, welches Nettogehalt übrig bleibt und welche Steuern und Sozialabgaben je nach Steuerklasse zu zahlen sind. Gleichzeitig lässt sich ermitteln, welche Auswirkung die Gehaltsumwandlung auf das Nettoeinkommen hat. 

Das steuerfreie Einkommen 2012 liegt bei 8.004 Euro für Alleinstehende und bei 16.008 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten. Bis zu diesem Betrag wird keine Einkommensteuer erhoben. Für über diesen Freibetrag hinausgehendes Einkommen wird analog der Steuertabelle versteuert. 

Die Gehaltsangaben können auf Monats- oder Jahresbasis vorgenommen werden. Die Daten werden anonym erhoben und werden nicht von uns gespeichert. Bei jeder Änderung oder neuen Eingabe werden die Ergebnisse automatisch gelöscht. 

Was bringt mir der Gehaltsrechner?

Mit dem Gehaltsrechner erhalten Sie die Möglichkeit, die Lohn- und Einkommensteuer kostenlos zu berechnen. Außerdem erhalten Sie die Informationen, ob Sie mit Ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und in die private Krankenversicherung wechseln können. Der Rechner zeigt auch auf, ob Ihr gesamtes Einkommen beitragspflichtig in der Sozialversicherung ist.

Der Gehaltsrechner zeigt Ihnen, ob

Ihren Nettolohn erhöht.

Änderungen beim Gehaltsrechner 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von 3.712,50 Euro auf 3.825,00 Euro im Monat angehoben. Die BBG gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Beiträge an die gesetzliche Krankenkassen abgeführt werden müssen. Wer über dieser Grenze verdient, muss nichts mehr für die Krankenversicherung zahlen. Auch die Versicherungspflichtgrenze 2012 steigt von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro im Monat. Die Entgeltgrenze ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der GKV ausscheiden und in eine private Krankenversicherung wechseln können. Beamte, Freiberufler und Selbständige können ohne Einkommensgrenze einer PKV beitreten.

Der Gehaltsrechner 2012 berücksichtigt, dass ab 1. Januar der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9% auf 19,6% des Bruttolohns gesunken ist.