Betriebsrente
Alles zur betrieblichen Altersversorgung
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Die Betriebsrente im Überblick
Dass die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Säule der Altersversorgung darstellt, ist jungen Arbeitnehmern spätestens seit Einführung der privaten Rentenversicherung durch Riester bekannt. Betriebliche Rentenmodelle haben seither enorm an Popularität gewonnen. Dabei ist es nur wenig bekannt, dass festangestellte Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Die verschiedenen Modelle der betrieblichen Altersversorgung können durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden – Mischformen sind ebenfalls üblich.
Auch wenn Arbeitnehmer von ihrem Recht auf eine betriebliche Altersversorgung profitieren, sind die goldenen Jahre der Direktzusage vorbei: Nur noch wenige Unternehmen gönnen sich und ihren Mitarbeitern den Luxus, die Betriebsrente komplett aus eigener Tasche zu finanzieren. Heute haben sich externe Versorgungslösungen wie Pensionskassen und Unterstützungskassen etabliert.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen für das Rentenalter, bei Invalidität und für den Todesfall. Dieses Modell ist eine Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Die betriebliche Altersversorgung kann als Leistungszusage erbracht werden: Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer eine Geldleistung als Rente, bei Invalidität oder Tod zu. Die beitragsorientierte Leistungszusage umfasst hingegen fest vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers zu Versicherungen des Arbeitnehmers. Bei Pensionsfonds greift hingegen die Beitragszusage mit Mindestleistung. Hier haftet der Arbeitgeber für die eingezahlten Beiträge. Die betriebliche Altersversorgung gilt für Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und unter gesonderten Voraussetzungen auch für Gesellschafter einer GmbH.
Modelle für die Betriebsrente
Zu den populärsten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge gehört die Direktzusage. Die Direktzusage umfasst Versorgungsleistungen des Arbeitgebers für die Altersrente, den Invaliditäts- und Todesfall des Arbeitnehmers. Bei der Direktzusage wird die Versorgungsleistung direkt vom Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer ausgeschüttet. Der Arbeitgeber kann hierbei selbst entscheiden, wie er seine Beiträge anlegt. Die Direktzusage wird durch den Pensionssicherungsverein vor den Folgen einer Insolvenz geschützt.
Ein weiteres Betriebsrentenmodell ist die Unterstützungskasse. Hier wird die Versorgungsleistung durch den Arbeitgeber an eine Unterstützungskasse erbracht, die eigenständig als Gesellschaft, Verein oder Stiftung firmiert. Von Arbeitnehmerseite werden die Beiträge durch die Entgeltumwandlung erbracht. Unterstützungskassen sind nicht zu verwechseln mit Pensionskassen, die als Einrichtung zur Alterssicherung ebenfalls Beiträge einzieht, verwaltet und später im Versorgungsfall ausschüttet.
In die Pensionskasse wird die Betriebsrente oft durch den Arbeitgeber und durch die Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer eingezahlt. Im Rahmen der Riesterförderung sind diese Beiträge als Sonderausgabe abzugsfähig. Nach ähnlichem Modell wird auch die Direktversicherung als Lebensversicherung erbracht: Arbeitgeber schließen für ihre Mitarbeiter einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Immer populärer werden auch Pensionsfonds als weiteres Modell der Betriebsrente. Der Pensionsfonds ist vergleichbar mit einer Versicherung und wickelt als eigenständiger Träger die Altersvorsorgeleistungen und Ausschüttung der Beiträge im Versorgungsfall ab. Die Beiträge zur Pensionskasse werden wiederum durch Entgeltumwandlung oder durch ein Trägerunternehmen erbracht.
Abschließende Fakten zur Betriebsrente
Seit 2002 müssen alle Firmen eine Betriebsrente auf Basis einer Entgeltumwandlung anbieten. Arbeitnehmer, deren Unternehmen kein standardisiertes Betriebsrentenmodell verfolgt, müssen längst nicht auf eine betriebliche Altersversorgung verzichten. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer auf ihren Anspruch beharren. Viele Chefs sind überrascht, wenn sie von ihrem Bank- oder Versicherungsberater erfahren, wie sie mit einer betrieblichen Altersversorgung sogar Steuern sparen können. Viele Unternehmen überlassen ihren Mitarbeitern auch die Entscheidung und bieten gleich mehrere Rentenmodelle an. Wer das Unternehmen irgendwann wechselt, kann natürlich weiterhin an seiner Altersvorsorge festhalten.
Die Betriebsrente wird bei Erreichen des Rentenalters, im Falle einer Invalidität oder bei Tod ausgeschüttet. Wer seine Leistung vor dem vereinbarten Termin in Anspruch nimmt, zahlt Abschläge. Die Versteuerung der Betriebsrente erfolgt mit Eintritt in das Rentenalter, womit die meisten Arbeitnehmer von Steuervorteilen profitieren.
Zum heutigen Zeitpunkt bietet nur die Hälfte der deutschen Mittelständler eine betriebliche Altersversorgung an. In vielen Kleinbetrieben und mittelständischen Unternehmen wird diese Lücke mit Lebensversicherungen gestopft, die unterm Strich aber für den Arbeitnehmer das weniger attraktive Versorgungsmodell darstellen. Unternehmer können mit attraktiven Versicherungsmodellen für ihre Angestellten allerdings Steuern sparen und profitieren von einer verbesserten Bindung der Angestellten an ihr Unternehmen, das sich um ihre Rente kümmert.
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