Betriebliche Versicherungen

Betriebliche Versicherungen im Detail

Betriebliche Versicherungen werden herangezogen, um Risikofälle aller Art abzudecken. Durch die Betriebsversicherung können unternehmerische Gefahren abgesichert werden.

Betriebliche Versicherungen als Unternehmensschutz

Damit einem Unternehmen keine Schädigung durch Dritte entstehen kann, werden betriebliche Versicherungen abgeschlossen. Die Schäden können aus der Tätigkeit dieser Personen oder auch aus unvorhersehbaren Ereignissen eintreten. Die betrieblichen Versicherungen sorgen dafür, dass das Unternehmen gegen unkalkulierbare oder existenzbedrohende Risiken abgesichert ist. Grundsätzlich kommt es auf die Branche und das jeweilige Unternehmen an, welchen Risiken man ausgesetzt ist.

Anhand einer Risikoanalyse lassen sich diese frühzeitig erkennen und bewerten. Im Allgemeinen unterscheidet man Risiken gegenüber dem Vermögen und Sachgütern. Bei Sachschäden handelt es sich um Schäden, die die Zerstörung von Gegenständen oder die Verletzung von Personen betreffen. Die Vermögensschäden werden in direkt und indirekt unterteilt und können Produktionsausfälle, Schadenersatzforderungen oder Gewinnverlust sein. Jedem Unternehmer entstehen zahlreiche Risiken, gegen welche sich dieser absichern möchte. Allerdings kann häufig nicht jedes einzelne Risiko versichert werden, da dies den finanziellen Rahmen sprengen würde. Durch die Risikoanalyse wird festgelegt, welche Risiken vorrangig versichert werden sollen.

Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen

Durch betriebliche Versicherungen können sich Unternehmen gegen möglichst viele Risiken absichern. Zur Grundausstattung des Versicherungsschutzes zählen die Haftpflichtversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung, der Firmenrechtschutz und die Sachversicherungen. Dadurch wird bereits ein großer Teil abgedeckt, in welchem auch große Schadensfälle auftreten können. Durch die Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die durch den Betrieb bzw. die Mitarbeiter verursacht werden. Die Höhe des Versicherungsschutzes hängt bei betrieblichen Versicherungen vom Bedarf des Unternehmens ab, ist in der Regel aber nach oben hin offen.

Die Haftpflichtversicherung kann eine Betriebshaftpflicht- und eine Produkthaftpflichtversicherung beinhalten. Da sich im Fall einer Unterbrechung des Betriebsablaufes sehr große Schäden ergeben, sollte dieses Risiko mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Der Versicherungsumfang reicht von den laufenden Geschäftskosten über den Umsatzausfall bis hin zu Löhnen, Gehältern, usw. Da es zwischen Unternehmer und Mitarbeitern zu Auseinandersetzungen kommen kann, sollte ein Firmenrechtschutz für die Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten abgeschlossen werden. Zu den Sachversicherungen zählen all jene Versicherungen, die die Einrichtung und Warenvorräte betreffen.

Die Kosten für betriebliche Versicherungen

Im Schadensfall kann jedes Unternehmen mit den richtigen betrieblichen Versicherungen erhebliche Kosten einsparen. Allerdings gilt es im Vorfeld abzuklären, welche Versicherungen tatsächlich notwendig sind, da sich die laufenden Kosten für die Bezahlung der Versicherungsprämien in Grenzen halten sollten. Welcher Versicherungsbedarf in einem Unternehmen besteht, richtet sich nach der jeweiligen Branche, den vorhandenen Risiken sowie dem Deckungsumfang. Anhand einer Risikoanalyse kann der Bedarf eruiert werden. Darauf folgend bietet ein Versicherungsberater eine Auswahl an Versicherungen an.

Dabei kann es sich um Einzelverträge oder um Versicherungspakete handeln, die gegen die größten Risiken absichern. Durch einen Anbietervergleich lässt sich bei den Prämien grundsätzlich einiges sparen. Ebenso ergibt sich durch die Inanspruchnahme von Spezialtarifen ein Einsparpotenzial. Das große Angebot an Versicherungsunternehmen lässt einen erheblichen Unterschied zwischen den einzelnen Prämien entstehen. Durch laufende Anpassung des Versicherungsumfanges oder Änderungen in den Formulierungen sollten die Tatbestände auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Auch dadurch können die Ausgaben für die betrieblichen Versicherungen reduziert werden.

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Weitere betriebliche Versicherungen

Ertragsausfallversicherung

Die Versicherung für den Ertragsausfall sichert den entgangenen Betriebsgewinn im Rahmen einer betrieblichen Unterbrechung und für den Fall, dass die Produktion komplett zum Stillstand kommt. Wenn zum Beispiel die Betriebseinrichtung durch einen Leitungswasserschaden zerstört wird oder Warenlieferungen verloren gehen, sichert die Ertragsausfallversicherung unter Umständen sogar den Fortbestand des Unternehmens.

Die Versicherung deckt folgende Kostenfaktoren ab: Abschreibungen, Mieten, Steuern, Personalkosten und Zinsen. Hierzu erfolgt eine individuelle Kalkulation unter Berücksichtigung der Unternehmenskosten und zu erwartenden Gewinne. Die Versicherung ermöglicht die individuelle Festlegung zu versichernder Schadenfälle für den Betrieb. In der Regel gehören dazu betriebliche Unterbrechungen infolge von Schäden wie Bränden, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Um eine Über- und Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Kalkulation der gewerblichen Unterbrechungsversicherung im besten Fall jedes Jahr angepasst und geprüft werden.

Die Ertragsausfallversicherung ist eine Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese Policen gehören zu den Sachversicherungen und decken Gewinneinbußen ab. Dabei setzt die Betriebsunterbrechungsversicherung immer den Eintritt eines Schadenfalls voraus, der wiederum eine betriebliche Unterbrechung nach sich zieht. Dabei setzt die Ertragsausfallversicherung nicht zwingend voraus, dass sich die versicherte Gefahrenquelle auch im Besitz des Versicherungsnehmers befindet. Damit werden auch Ertragseinbußen, die beispielsweise durch einen Trafo in Fremdbesitz auf dem Firmengrundstück verursacht worden sind, von der betrieblichen Unterbrechungsversicherung abgedeckt.

Der entstandene Sachschaden muss grundsätzlich nicht zu einem vollständigen Stillstand des Gewerbes oder der Produktion führen – auch wenn eine Fortsetzung im gewohnten Ablauf unmöglich ist, liegt eine Betriebsunterbrechung vor.

In der Ertragsausfallversicherung ist die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen obligatorisch. Mit einer festgelegten Selbstbeteiligung, die immer pro Schadenfall gilt, kann damit die Beitragshöhe beeinflusst werden. Grundsätzlich gilt: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Prämie. Üblich ist auch eine Selbstbeteiligung in Form zeitlicher Ausschlüsse, wobei beispielsweise die ersten fünf Tage einer betrieblichen Unterbrechung nicht abgedeckt werden. Erst danach greift die betriebliche Unterbrechungsversicherung.

Produkthaftpflichtversicherung

Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die vor allem Herstellungsbetriebe betrifft. Grundsätzlich haften Firmen bei Produktfehlern für Personen-, Sach und Vermögensschäden. Um sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu schützen, bietet sich die Produkthaftpflichtversicherung an.

Dabei schützt diese Art der Versicherung nicht nur vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt die Kosten der rechtlichen Klärung.

Die Produkthaftpflichtversicherung ist jeweils eng an die jeweiligen Produkte gekoppelt, die vom Betrieb hergestellt werden. Denn je nach Art der Produkte können unterschiedliche Risiken auftreten, die durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt werden sollen. Daher ist es für die Unternehmen sehr wichtig, gemeinsam mit der Versicherung alle möglichen Risiken zu erörtern und im Versicherungsvertrag festzuhalten.

Auch für Unternehmen, die Produkte nur weiter vertreiben, aber nicht selbst herstellen, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Produkte entscheidend sein, wenngleich sie sich am Hersteller schadlos halten können.

Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die in der Regel gemeinsam mit der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird oder aber in dieser integriert ist. In jedem Fall lohnt es sich jedoch, eine individuelle Versicherung zu vereinbaren, in der wirklich alle Risiken enthalten sind, die das versicherte Unternehmen treffen können. Speziell dann, wenn es um hohe Versicherungssummen geht, werden aber auch hohe Selbstbeteiligungen im Vertrag vereinbart. Zu beachten ist auch, dass im Versicherungsvertrag bestimmte Auflagen für Risikofälle eingetragen werden, an die sich der Unternehmer zu halten hat. Meist handelt es sich dabei jedoch um Regeln der allgemeinen Sorgfaltspflicht von Unternehmern.

Umwelthaftpflichtversicherung für Betriebe

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist vor allem für Betriebe relevant, von denen spezielle Risiken ausgehen können, da sie mit gefährlichen Materialien oder Stoffen arbeiten oder bei denen mitunter sogar Explosionsgefahren gegeben sind. Denn während des Betriebes in solchen Werken können sich entsprechende Unfällen ereignen, bei denen es zu Explosionen kommt oder aber auch bestimmte Stoffe und Chemikalien frei werden. Die jeweiligen Auswirkungen auf die Umwelt, die hierbei entstehen können, werden von der Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt.

In vielen Fällen ist diese Art von Versicherung für die jeweiligen Betriebe sogar gesetzlich vorgeschrieben, damit diese überhaupt ihren Betrieb aufnehmen können. Die Unternehmen müssen dabei eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme abschließen, die dem größtmöglichen Schaden entspricht. Beim Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung ist es immer wichtig, dass die jeweilige Versicherung an das entsprechende Unternehmen individuell angepasst ist. Bei der Gestaltung der Versicherung sind daher die jeweiligen Risiken aufzuzählen, die den Betrieb betreffen können. Hierbei ist es hilfreich, die jeweiligen Gefahrendherde im Unternehmen auszumachen und eine dementsprechende Risikoversicherung dafür zu gestalten.