Ruhegehalt für Beamte
Das Ruhegehalt für Beamte
Was ist das Ruhegehalt für Beamte?
Die meisten Deutschen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ausnahmen hiervon gelten nur für wenige Personengruppen wie zum Beispiel für einige Selbstständige sowie Beamte. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass Beamte sowie Personen in ähnlichen Positionen sich nicht selbst rentenversichern müssen. Sie werden durch ihren Dienstherrn umfangreich abgesichert und können ein sogenanntes Ruhegehalt für Beamte beanspruchen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Beanspruchung dieser Leistung sind im sogenannten Beamtenversorgungsgesetz zu finden. Dieses besagt, dass sowohl Beamte, aber auch Richter, Soldaten, Pfarrer und Kirchenbeamte bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Ruhegehalt für Beamte erhalten. Dieses, häufig wird es auch als Pension bezeichnet, kann grundsätzlich mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verglichen werden und verfolgt dabei drei Ziele. Diese sind:
- Absicherung des Beamten im Alter (Altersvorsorge),
- Absicherung des Beamten im Fall der Dienstunfähigkeit (Dienstunfähigkeitsvorsorge),
- Absicherung der Hinterbliebenen des Beamten im Todesfall (Hinterbliebenenvorsorge).
Diese drei Versorgungsziele entsprechen in etwa der Regelaltersrente, der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie der Hinterbliebenenrente. Es gelten jedoch zum Teil unterschiedliche Regelungen, die in den folgenden Abschnitten kurz vorgestellt werden sollen.
Ruhegehalt für Beamte als Altersvorsorge
Der deutsche Gesetzgeber hat versucht, die gesetzlichen Regelungen für das Ruhegehalt für Beamte als Form der Altersvorsorge an die Vorschriften der gesetzlichen Altersrente anzupassen. Aus diesem Grund gibt es bei beiden Formen der Altersvorsorge einige grundlegende Gemeinsamkeiten. So ist es zum Beispiel auch für den Erhalt einer Pension notwendig, dass der Beamte auf eine mindestens 5-jährige anrechenbare Dienstzeit verweisen kann. Diese Regelung kann mit der allgemeinen Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichen werden.
Sollte ein Beamter diese Mindestdienstzeit erfüllt haben und in den Ruhestand eintreten, ist sein Pensionsanspruch von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierunter fallen beispielsweise die Dienstdauer, das Alter bei Dienstaustritt sowie die Höhe des letzten Verdiensts. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung führt eine frühere Pensionierung dazu, dass das Ruhegehalt für Beamte gekürzt wird. Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Formen der Altersvorsorge liegt jedoch darin, dass bei Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung der Verdienst während der gesamten Versicherungsdauer berücksichtigt, der Anspruch von Beamten hingegen auf der Grundlage der letzten Bezüge ermittelt wird. Ausnahmen hiervon gelten nur, wenn der Beamte in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Pensionierung befördert wurde.
Weitere Formen vom Ruhegehalt für Beamte
Neben der Altersvorsorge sieht das Beamtenversorgungsgesetz auch eine Leistung im Fall der Dienstunfähigkeit an den Beamten beziehungsweise im Fall des Todes an die Hinterbliebenen vor. Dabei sind die Regelungen bei der Hinterbliebenenvorsorge annähernd gleich, da bei beiden Formen das Einkommen der Hinterbliebenen angerechnet wird. Allerdings gibt es beim Ruhegehalt für Beamte im Fall der Dienstunfähigkeit im Vergleich zu der gesetzlichen Rentenversicherung wesentliche Unterschiede. So gilt beispielsweise zu beachten, dass beim Ruhegehalt aufgrund einer Dienstunfähigkeit von Beamten ein Art Berufsschutz vorgesehen ist und somit im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht die allgemeine Arbeitsfähigkeit als Beurteilungsgrundlage für einen Anspruch dient. Trotzdem gilt zu beachten, dass auch ein Beamter unter Umständen auf eine andere Position verwiesen werden kann.
Trotz dieses Unterschieds gibt es eine wesentliche Gemeinsamkeit zwischen der Erwerbsminderung und der Dienstunfähigkeit, da bei beiden Formen der Vorsorge für den Vorsorgeschutz eine Mindestversicherungs- beziehungsweise Mindestdienstdauer vorgesehen ist. Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass grundsätzlich nur Beamte auf Lebenszeit einen Anspruch auf eine Versorgung im Fall der Dienstunfähigkeit haben. Ausnahmen hiervon gelten nur, äquivalent wie beim Arbeitsunfall, bei einem Dienstunfall.
- Beamtenbesoldung(nächster Artikel)