Pflegeversicherung für Beamte
Ist die Absicherung über Beihilfe und Pflichtversicherung ausreichend?
Pflegeversicherung ist ein Muss
Auch Beamte haben keine Wahl: Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe (z.B. Lehrer, Richter) oder freie Heilfürsorge (z.B. Polizeibeamte, Soldaten) besteht in der Pflegeversicherung Versicherungspflicht.
Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sind nicht in der sozialen Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versicherungspflichtig. Sie sind in der Regel privat kranken- und pflegeversichert.
Dieser Personenkreis muss daher eine private, beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung abschließen, bei der die anteiligen, nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten versichert sind.
Die private Pflegeversicherung muss zusammen mit der Beihilfe den Versicherten mindestens die gleichen Leistungen wie die gesetzliche anbieten.
Der Versicherungsbeitrag zur Pflegeversicherung wird dabei nicht gehaltsabhängig berechnet, sondern ist anhängig von Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.
Ausnahme: Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
In Ausnahmefällen können Beamte freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Frist für den Kontrahierungszwang nach der Erstverbeamtung versäumt wurde und der Gesundheitszustand einen Wechsel in die private Krankenkasse nicht zulässt.
Beamte zahlen in der gesetzlichen Pflegekasse nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag. Der Zuschlag für Kinderlose muss jedoch voll selbst getragen werden. Einen Zuschuss des Dienstherrn für den Pflegebeitrag gibt es hingegen nicht. Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgen ebenfalls nur zur Hälfte. Den restlichen Teil übernimmt in der Regel die Beihilfe.
Pflichtversicherung reicht auch mit Beihilfe nicht aus
Beihilfe und private Pflegeversicherung reichen in der Regeln nicht aus, um bei Eintritt des Pflegefalls alle Kosten zu decken. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit kann auch hier ein großer Eigenanteil entstehen, die vom Versicherten selbst zu tragen ist.
Um die Finanzierungslücke zu schließen, empfiehlt es sich daher auch für Beamte eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Die Pflegezusatztarife für Beamte im Vergleich
Da die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend, um die Kosten im Pflegefall vollständig zu decken, sollten Beamte eine Zusatzversicherung abschließen. Dabei stehen verschiedene Absicherungsarten zur Verfügung:
- Pflegekostenversicherung: Die Pflegekosten werden nach vorheriger Leistung durch die Pflichtversicherung um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt, so dass die Kosten teilweise oder vollständig gedeckt sind. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind durch Rechnungen und Belege nachzuweisen.
- Pflegetagegeldversicherung: Im Pflegefall erhält der Versicherte einen fest vereinbarten Tagessatz. Es sind keine Kostennachweise erforderlich.
- Pflegerentenversicherung: Im Pflegefall wird eine lebenslange Rente gezahlt. Die Höhe der Rente hängt von der Pflegebedürftigkeit ab.
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