BAföG beantragen

Einfach BAföG beantragen

Junge Menschen können für ihre Erstausbildung an einer allgemeinbildenden beziehungsweise berufsausbildenden Schule, an einem Kolleg, einer Akademie oder einer Hochschule BAföG beantragen.

BAföG beantragen - Grundlagen im Überblick

Eine gute Ausbildung ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Viele Eltern können es ihren Kindern jedoch nicht ermöglichen, die Jugendlichen während ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung der Schüler, Studenten und Auszubildenden bei der Erstausbildung.

Die Höhe dieser finanziellen Unterstützung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So wird zum einen der Bedarf des Jugendlichen berücksichtigt, zum anderen wird das anrechenbare Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehegatten mit herangezogen. Sollte der Bedarf des Jugendlichen das anrechenbare Einkommen der Familienangehörigen übersteigen, sollte er BAföG beantragen. Es gibt unterschiedliche Stellen, wo man BAföG beantragen kann. Die zuständige Stelle ist in der Regel der Ort, wo der Jugendliche seine Ausbildung absolviert.

Die zuständige Stelle überprüft nach der Antragstellung, ob alle Voraussetzungen für den Erhalt vom BAföG erfüllt sind. Zudem hilft sie dem Jugendlichen bei Bedarf auch bei der Ausfüllung des Antrags.

Voraussetzungen, um BAföG beantragen zu können

Grundsätzlich kann jeder Jugendliche BAföG beantragen. Für den Erhalt dieser staatlichen Förderung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So werden durch das BAföG nur folgende Ausbildungen gefördert:

  • Ausbildungen an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule,
  • Ausbildungen an einer höheren Fachschule, an einem Kolleg oder an einer Akademie,
  • Ausbildungen an einer Hochschule.

Dabei gilt zu beachten, dass eine Förderung im Rahmen vom BAföG in der Regel nur dann vorgesehen ist, wenn es sich bei der Ausbildung um eine Erstausbildung handelt und der Jugendliche die Altersgrenze für diese staatliche Förderung noch nicht überschritten hat.

Dies ist dann der Fall, wenn der Schüler, Auszubildende oder Student das 30. Lebensjahr beziehungsweise bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dann sollte er immer ein BAföG beantragen. Aber auch für ältere Jugendliche kann, die Beantragung vom BAföG sinnvoll sein, da zum Beispiel für Antragsteller mit Kindern andere Regelungen gelten können.

BAföG beantragen - die Antragstellung

Sollten die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung vorliegen, sollte man BAföG beantragen. Für eine solche Antragstellung hat der Jugendliche einen mehrseitigen Antrag auszufüllen. Er muss zahlreiche Angaben machen.
Neben seinen persönlichen Daten sowie den Daten zur Ausbildung muss der Antragsteller unter anderem auch Angaben über seine Einkünfte sowie sein Vermögen machen. Ebenso werden die Angaben über die Einkunfts- und Vermögensverhältnisse der Eltern beziehungsweise des Ehepartners abgefragt. Nur wenn alle diese Angaben im Antrag gemacht werden und der Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht wird, ist eine Bearbeitung möglich.

Studenten müssen ihren Antrag auf BAföG grundsätzlich bei dem Studentenwerk ihrer Hochschule einreichen. Anders verhält es sich bei den Auszubildenden an Abendgymnasien, an Kollegs, an höheren Fachschulen sowie an Akademien. Diese Auszubildenden müssen ihren Antrag auf BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung im Bezirk der Ausbildungsstätte abgeben. Alle anderen Schüler haben ihren Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort ihrer Eltern zu stellen.