Rabattübertragung, Rabattretter und Rabattschutz in der Autoversicherung

Tipps zur Rabattübertragung, zu Rabattrettern und Rabattschutz

In der Kfz-Versicherung bietet sich die Möglichkeit durch die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen von einer Person zur anderen die zu zahlenden Beiträge zu reduzieren. Außerdem lassen sich durch Rabattretter und Rabattschutz Schadensfreiheitsklasse bzw. Beitragshöhe im Schadensfall sichern. Einen Überblick, welche Kriterien dafür erfüllt werden müssen, finden Sie in diesem Beitrag. 

Der Schadenfreiheitsrabatt

Wer als Versicherungsnehmer keinen Unfall verursacht, erhält in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kfz-Vollkaskoversicherung (nicht aber in der Teilkaskoversicherung) einen Schadenfreiheitsrabatt. Je länger die schadenfreie Zeit andauert, desto höher ist der von der Versicherung gewährte Rabatt. Die Schadenfreiheitsklassen, abgekürzt SF-Klasse, werden in Schadenfreiheitsklasse ½ bis Schadenfreiheitsklasse 28 eingeteilt. Mit der Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre erhöht sich die Schadenfreiheitsklasse automatisch. Damit erfolgt eine Einstufung in einen günstigeren Beitragssatz in der Vollkaskoversicherung und Kfz-Haftpflicht. Auf diese Weise lässt sich der ursprüngliche Versicherungsbeitrag deutlich verringern, im günstigsten Fall auf bis zu 30 Prozent des ursprünglichen Beitragssastzes. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in der Autoversicherung auch die Übertragung des Rabattes erfolgen.

Voraussetzungen zur Rabattübertragung

Da die Rabattübertragung teilweise recht unterschiedlich gehandhabt wird, empfiehlt sich vor dem Vertragsschluss die Nachfrage beim Versicherer nach den genauen Konditionen. In der Regel ist die Rabattübertragung aber von folgenden Faktoren abhängig:

Verhältnis zum Versicherungsnehmer
Grundsätzlich gilt, dass eine Rabattübertragung nur auf Personen vorgenommen werden kann, die in einem bestimmten Verhältnis zum Versicherungsnehmer gestanden haben. Dazu zählen z.B. Ehepartner, Lebensgefährten oder Verwandte 1. Grades.

Schriftlicher Antrag innerhalb einer Frist
Die Übertragung der Schadenrabatte muss schriftlich bei der Versicherung auf einem Formular erfolgen. Zudem ist der Übertrag nur innerhalb von sechs Monaten nach der Vertragsbeendigung des alten Rabattinhabers möglich.

Regelmäßige Nutzung des versicherten Kfz
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Rabattempfänger das Kfz mit den zu übertragenden Schadenfreiheitsklassen auch regelmäßig gefahren haben muss.

Dauer des Führerscheinbesitzes
Der Rabattempfänger kann nur die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) übernehmen, die er auch selbst hätte erreichen können. Wer z.B. seit drei Jahren einen Führerschein besitzt, kann maximal drei schadenfreie Jahre übernehmen und wird somit in die SF-Klasse 3 eingestuft. Aus diesem Grund verlangen die Kfz-Versicherungen bei der Übertragung die Kopie des Führerscheins.

Nicht rückübertragbar
Ein einmal übertragener Rabatt kann nicht mehr rückübertragen werden. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man die Rabattübertragung vornimmt oder ob die angesammelten SF-Klassen nicht noch gebraucht werden.

Vorab-Prüfung
Da sich die Bedingungen von Versicherung zu Versicherung unterscheiden, empfiehlt sich eine Vorab-Prüfung. Nur so ist sichergestellt, dass für das Auto keine überhöhte Versicherungsprämie anfällt.

Rabattretter: Rückstufung ohne Beitragsanstieg

Wer seiner Kfz-Versicherung einen selbst verschuldeten Schaden meldet, wird in der Regel in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, was einen Beitragsanstieg zur Folge hat. Wie hoch die Rückstufung ausfällt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab und kann dort erfragt werden.

Enthält eine Kfz-Haftpflicht oder eine Kfz-Vollkaskoversicherung aber einen sogenannten Rabattretter, so ist man als Versicherungsnehmer gegen die Erhöhung der Beiträge im Fall eines Schadens abgesichert.Es erfolgt zwar eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, die Beiträge bleiben jedoch gleich.

Ein Beispiel: Ein Autofahrer mit Schadenfreiheitsklasse 25, der einen Unfall verursacht hat, erhält zwar eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse- bspw. SF 22 -, die Höhe der zu zahlenden Prämie orientiert sich aber weiterhin an der SF 25.

Ein Rabattretter kann jedoch nicht beliebig oft genutzt werden: Die meisten Versicherungen lassen nur einen Schadenfall pro Jahr ohne Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zu. Üblich ist auch eine Beschränkung des Rabattretters auf in eine bestimmte Anzahl von Schadensfällen über die gesamte Vertragslaufzeit. Außerdem bieten die meisten Versicherer Rabattretter erst ab einer hohen SF an. Man benötigt also viele unfallfreie Jahre, bevor man in den Genuss eines Rabattretters kommt. Ob sich die Mehrkosten für einen Rabattretter lohnen, ist daher immer abhängig von den eigenen Umständen, hier lohnt es sich genau nachzurechnen.

Rabattschutz: Alles bleibt beim alten

Neben dem Rabattretter lässt sich auch ein Rabattschutz in die Kfz-Versicherung aufnehmen. Im Gegensatz zum Rabattretter verhindert der Rabattschutz auch die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Greift der Rabattschutz, wird der Schadenfall also rechnerisch wie ein unfallfrei gefahrenes Jahr behandelt, sowohl Beitrag als auch Schadenfreiheitsklasse bleiben gleich.

Auch hier gilt in der Regel, dass nur ein Schadenfall pro Jahr und eine bestimmte Anzahl über die gesamte Vertragslaufzeit auf unberücksichtigt bleiben. Allerdings greift der Rabattschutz meist auch schon in niedrigeren Schadenfreiheitsklassen. Einige Versicherungen bieten den Rabattschutz ihren Versicherten aber erst ab dem Erreichen eines bestimmten Alters an.

Der Rabattschutz wird in der Regel in Form eines pauschalen Aufschlags auf den Beitrag bezahlt. Beim Wechsel der Versicherung geht der Rabattschutz aber verloren. In der neuen Versicherung wird der Versicherungsnehmer dann in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, in der er sich ohne Rabattschutz befinden würde.  

Nicht für jeden Versicherungsnehmer lohnt sich der Rabattschutz, dabei müssen immer die genauen Angebote des jeweiligen Versicherers berücksichtigt werden. Daher sollte man sich vor Abschluss der Versicherung die verschiedenen Angebote genau vergleichen

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Die Rabattretter greifen bei den meisten Autoversicherungen erst ab Schadenfreiheitsklasse 30 bis 25. Ein Autofahrer mit Schadenfreiheitsklasse 25, der einen Unfall verursacht hat, wird nicht in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Es erfolgt zwar eine Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse 22, aber die Prämienhöhe von 30 Prozent bleibt gleich. Autofahrer, die lange Jahre unfallfrei gefahren sind, rutschen mit diesem Rabattschutz in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, zahlen aber weiterhin den gleichen Beitrag für ihre Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Wenn der Rabattschutz greift, wird der Schadenfall rechnerisch wie ein unfallfrei gefahrenes Jahr behandelt.

Rabattretter sind bei einigen Autoversicherungen automatisch im Vertrag enthalten. Andere Verträge sehen wiederum eine Aufnahme des Rabattschutzes gegen Aufpreis vor. Versicherungsnehmer können anhand der Tarifbedingungen ihres Vertrages prüfen, ob ein Rabattretter enthalten ist oder nicht. Die Autoversicherungen und Makler geben über die Möglichkeit eines Rabattschutzes auch auf Anfrage Auskunft.