Arbeitszeitkonto
Zeitwertkonto (BAV) - Flexibilität im Arbeitsleben
Sie heißen Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto – Instrumente, die einen flexiblen Umgang mit Arbeitszeit erlauben. Ein Arbeitszeitkonto ist aber auch eine lukrative Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen (Betriebliche Altersvorsorge, BAV). Wie ein Arbeitszeitkonto zur rentablen Geldanlage wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Problem: Bei guter Auftragslage sammeln Sie viele Überstunden an. In der Vergangenheit mussten Sie ohne Arbeitszeitkonten diese Mehrarbeit „abfeiern“ – oder Ihr Unternehmen zahlte Sie aus, wodurch Sie in der steuerlichen Progression nach oben rutschten. Keine guten Alternativen, um das Problem der Überstunden in den Griff zu bekommen – Arbeits- oder Zeitwertkonten waren unbekannt.
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Die Lösung: 1998 beschloss der Deutsche Bundestag das „Flexi-Gesetz“, das „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“. Das war die Geburtsstunde der Zeitwertkonten: Das Gesetz gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich Arbeitsstunden auf einem Arbeitskonto gutschreiben zu lassen. Entweder wird dieses Arbeitskonto in Stunden geführt, oder gleich in Euro. So erklärt sich auch der Begriff Zeitwertkonto.
Doch dieses Instrument ist nicht nur für Überstunden gedacht: Sie können mit Ihrem Arbeitgeber auch vereinbaren, dass andere Teile Ihres Gehalts auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden: reguläres Entgelt, Bonifikationen und Tantiemen sowie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Entscheidend ist dabei: Rechtlich betrachtet handelt es sich bei allen Beträgen für das Zeitwertkonto nicht um zufließenden Arbeitslohn – daher besteht keine Verpflichtung, auf diese Summen Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Die Einzahlungen erfolgen brutto, was den besonderen Charme der Arbeitskonten ausmacht. Sozialabgaben und Einkommenssteuer sind erst in der Zukunft fällig, wenn Sie das Guthaben auf dem Zeitwertkonto angreifen. Das geschieht, sobald Sie sich für einen Bildungsurlaub entscheiden, ein Sabbatical einlegen – oder früher in den Ruhestand gehen wollen. Dann stellt Sie Ihr Arbeitgeber frei, bezahlt aber weiterhin Ihr reguläres Gehalt.
Für wen lohnt sich ein Arbeitszeitkonto?
Wer kann von Arbeitszeitkonten profitieren? Alle Arbeitnehmer, die ihre Einkünfte durch nichtselbstständige Arbeit erzielen. Also: Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften oder geschäftsführende Gesellschafter. Ein anderer Personenkreis bleibt von Arbeitszeitkonten ausgeschlossen: Freiberufler, Gewerbetreibende, Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften (OHG, KG etc.). Ebenfalls das Nachsehen haben geringfügig Beschäftigte, weil das Arbeitsentgelt in der Anspar- und Auszahlungsphase über 400,00 Euro im Monat liegen muss.
Für ein Unternehmen ergeben sich einige Vorteile, wenn Arbeitszeitkonten eingeführt werden: Die Arbeitszeit lässt sich bedarfsgerecht steuern, Überstunden werden einem Zeitwertkonto gutgeschrieben. In einem wirtschaftlichen Abschwung kann das Unternehmen Mitarbeiter freistellen, ohne sie zu entlassen: Betriebsbedingte Entlassungen sind nicht nötig, kostspielige Sozialpläne und Abfindungen entfallen. Mancher Gang vor das Arbeitsgericht bleibt erspart.
Vorteile des Arbeitszeitkontos
Die Arbeitnehmer können ihre Lebensarbeitszeit flexibel gestalten, wobei ihre soziale Absicherung bestehen bleibt. Es gibt keine finanziellen Sorgen, wenn man sich für eine längere Zeit aus der Erwerbsarbeit zurückzieht (Fortbildungen, Elternzeit etc.). Die Bruttobeträge für das Zeitwertkonto werden voll verzinst, bis zu einem späteren Zeitpunkt die Steuer- und Sozialabgabenpflicht eintritt. Daher hat sich das Arbeitszeitkonto zu einem Modell der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) entwickelt: Durch diese Entgeltumwandlung ist ein Unternehmen in der Lage, für seine Mitarbeiter zum Beispiel Anteile an einem Investmentfonds zu kaufen. Spätere Auszahlungen finanziert das Unternehmen, indem es diese Anteile abstößt. So lässt sich auch ein Vorruhestand finanziell absichern.
Prinzipiell gilt: Sie können jedes Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto nutzen, um Ihre Betriebliche Altersvorsorge (BAV) zu finanzieren. Das Geld steht für alle fünf „Durchführungswege“ zur Verfügung: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds.
Ein Beitrag von Ingo Leipner
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