Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld für Arbeitssuchende
Fakten zum Arbeitslosengeld
Die Arbeitsagentur veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Arbeitslosenquoten für Deutschland. In den vergangenen Jahren hat dabei der Arbeitsmarkt und mit ihm die Beschäftigungszahlen einen wahren Aufschwung erlebt. Trotzdem liegt die Arbeitslosenquote in einigen Bundesländern jedoch noch immer über zehn Prozent und besonders konjunkturelle Schwankungen wie die der Wirtschaftskrise haben zu einem Anstieg der Arbeitslosmeldungen geführt. Für jeden, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, gibt es in Deutschland das sogenannte Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung: Wer seinen Job verliert, kann bei seiner örtlichen Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld beantragen.
Der Anspruch auf ALG I ergibt sich mit der Arbeitslosenversicherung, in der jeder Arbeitnehmer zum Beitragssatz von drei Prozent pflichtversichert ist. Das ALG I ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch SGB III und ist vom ALG II (Hartz 4) abzugrenzen. Jeder, der ausreichend lange sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, das in Höhe von 60 oder 67 Prozent gemessen am Einkommen über einen Zeitraum von sechs bis 12 Monaten gezahlt wird.
So wird Arbeitslosengeld berechnet
Wer von einer Kündigung bedroht ist, möchte zur Sicherung des Lebensstandards natürlich wissen, wie viel ALG I ihm zusteht. Das Berechnungssystem der Arbeitsagentur ist dabei zwar sehr komplex, in seinen Grundzügen allerdings leicht verständlich. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Bemessungsentgeld, das identisch mit dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers innerhalb des Bemessungszeitraums vor der Arbeitslosmeldung ist. Zur Ermittlung des Leistungsanspruchs wird das sozialversicherungspflichtige Einkommen der vergangenen zwölf Monate herangezogen. Die Arbeitsagentur ermittelt auf Basis dieses Einkommens nun ein tägliches Leistungsentgeld, das wiederum auf 30 Tage hochgerechnet und monatlich ausbezahlt wird. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld liegt nun bei 60 Prozent für Singles oder 67 Prozent für Antragsteller mit Kind.
Wer sich seinen Anspruch auf ALG I selbst ausrechnen möchte, ermittelt einfach sein Durchschnitts-Netto und berechnet anhand dieses Wertes dann 60 oder 67 Prozent. Wenn andere Sozialleistungen wie Krankengeld bezogen werden, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld richtig beantragen
Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld ist vor allem die rechtzeitige Arbeitslosmeldung zu beachten: Spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen sich Antragsteller persönlich bei ihrer Arbeitsagentur arbeitslos melden. Wird der Arbeitnehmer kurzfristig vom Unternehmen darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Arbeitslosmeldung innerhalb von drei Tagen nach dieser Ankündigung erfolgen. Ist der Arbeitsvertrag befristet, muss die Meldung bei der Arbeitsagentur ebenfalls drei Monate vor Ablauf erfolgen – auch, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt. Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man vorher mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Wer sich nicht rechtzeitig arbeitslos meldet, kann mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen. Damit ergibt sich ein verminderter Leistungsanspruch für den ersten Monat nach der Kündigung. Um die Fristen für die Arbeitslosmeldung einzuhalten, genügt auch eine Online-Meldung oder ein Anruf bei der Arbeitsagentur. Der persönliche Termin muss jedoch trotzdem wahrgenommen werden.
- ALG II und Versicherungen(vorheriger Artikel)