Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
Mit der bAV eine Zusatzrente sichern
Der Arbeitgeber gewährt bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zusätzlich zum Arbeitsentgelt Zuschüsse für die Altersvorsorge. Oftmals existieren Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Attraktiv ist diese Form der bAV deshalb, weil der Wirkungsgrad der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge wesentlich höher ist als bei einer Gehaltserhöhung.
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Warum ist die Arbeitgeberfinanzierung sinnvoll?
Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, seinen Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Der Durchführungweg und die Art der Finanzierung darf jedoch vom Arbeitgeber festgelegt werden. Als Arbeitgeber kann man durch eigene Beiträge zur Altersvorsorge für seine Mitarbeiter, diese an sich binden bzw. neue für das Unternehmen gewinnen.
Die ideale Form der arbeitgeberfinanzierten bAV ist die Direktversicherung. Der Verwaltungswaufwand ist minimal, die Einrichtung bilanzneutral und die individuellen Vorsorgebedürfnisse der Mitarbeiter können optimal abgedeckt werden.
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung auf das Leben der Arbeitnehmer als versicherte Person ab. Die Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen erhalten einen unmittelbaren Anspruch auf die Versorgungsleistungen.
Arbeitgeber können durch die Beiträge zur arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge ihren Gewinn mindern, da Beitragszahlungen als Betriebsausgaben gelten. Zudem sparen Arbeitgeber auch Sozialversicherungsbeiträge.
Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?
Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer profitieren von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge. Dazu zählen vor allem:
- Auslagerung der Versorgungsrisiken auf die Versicherungsgesellschaft,
- Keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungsverein,
- Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
- Freie Wahl zwischen klassischer und Fondsanlage,
- Garantien sichern das Vermögen,
- Einschluss von Zusatzversicherungen möglich,
- Imagegewinn für das Unternehmen,
- Private Fortführung oder Übertragung des Vertrages bei Ausscheiden des Mitarbeiters möglich.
Aufgrund der unkomplizierten Vorschriften bietet sich als arbeitgeberfinanzierte Form der Altersvorsorge vor allem die Direktversicherung an.
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