2. Schicht der Altersvorsorge

Betriebliche Vorsorge und Riesterrente

Durch das Alterseinkünftegesetz erfolgt die Einteilung der Vorsorgeformen in das 3-Schichten-Modell. Zur 2. Schicht der Altersvorsorge zählen die staatlich geförderte Betriebsrente und die Riester-Rente. Bis zu bestimmten Höchstgrenzen können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

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2. Schicht: Welche Produkte sind zugelassen?

Aufgrund der steuerlichen Förderung sind nur bestimmte Produkte für die 2. Schicht der Altersvorsorge zugelassen. Zu den Voraussetzungen zählen:

  • Lebenslange Rentenleistungen,
  • Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung,
  • Teilkapitalauszahlung von max. 30 Prozent,
  • Kapitalauszahlung (100 Prozent) bei Abschlüssen vor 2005.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind die Direktversicherung, der Pensionsfonds, die Pensionskasse, die Pensionszusage und die Unterstützungskasse möglich. Der Vorsorgesparer kann Bestandteile seines Gehalts steuerfrei in die Altersvorsorge umwandeln. Dabei gelten bestimmte Höchstgrenzen.

Die Riester-Rente kann als Rentenversicherung oder im Rahmen der sogenannten Wohn-Riester-Förderung abgeschlossen werden. Neben der steuerlichen Anrechenbarkeit der Beitragszahlungen locken Grund- und Kinderzulagen. Die Riester-Rente kann über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Um die höchstmögliche staatliche Förderung zu erhalten, empfiehlt es sich jedoch, die Riester-Rente separat abzuschließen. So kann die Betriebsrente voll genutzt werden.

2. Schicht: Steuerliche Förderung

Die Beiträge für Verträge der 2. Schicht der betrieblichen Vorsorge können in den Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Grundsätzlich können vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung aufgewendet werden. Dieser Wert kann um 1.800 EUR pro Jahr erhöht werden, wobei auf diesen Betrag jedoch Sozialabgaben anfallen.

Sofern eine bAV nach den Vorschriften des § 40b EStG besteht, also vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kommt die sogenannte Pauschalversteuerung zur Anwendung.

Die Riester-Rente wird über Zulagen und den Sonderausgabenabzug gefördert. Für jeden Sparer wird im Rahmen der Steuererklärung geprüft, ob die Zulagen oder die Steueranrechnung vorteilhafter ist. In jedem Fall müssen die Rentenleistungen nachgelagert, d.h. im Rentenbezug, versteuert werden. Aufgrund der geringeren Steuersätze in der Rente lohnt sich die 2. Schicht der Altersvorsorge für jeden.

Versicherungen der 2.Schicht

Folgende Vorsorgeformen zählen zur 2. Schicht:

  • Betriebliche Altersvorsorge, z.B. Pensionskasse und Direktversicherung,
  • Riester-Rente,
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.