Zwangsversteigerung von Immobilien

Wohnungen und Häuser durch Zwangsversteigerungen

Wer für sich selbst zum Bewohnen oder als Kapitalanlage eine günstige Immobilie sucht, kann interessante Objekte bei Zwangsversteigerungen finden. Die Anzahl der Versteigerungen zeigt weiterhin eine Zunahme von zur Zeit etwa 0,9%, ist aber nicht mehr so rasant wie in den Jahren 2003 mit 13,1% zum Vorjahr und 2004 mit 8,9%.

Jeder kann an einer öffentlichen Immobilienversteigerung teilnehmen. Bei Vertretung einer Person, auch bei Ehepartnern, benötigt man eine notarielle Bieterverfügung. Objekte, die zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben sind, werden bei den örtlichen Amtsgerichten an der Gerichtstafel bekannt gegeben. Auch im Internet kann man Informationen zu Zwangsversteigerungen finden. Manchmal können dort Wertgutachten des Gerichts teilweise eingesehen werden. Auch in einem Versteigerungskalender findet man Objekte mit vielen wichtigen Informationen, wie zum Beispiel die Objektanschrift, Baujahr und die Höhe des Verkehrswertes zu den angebotenen Immobilien.

Ebenso werden in den Tageszeitungen Anzeigen mit Versteigerungsterminen vom Amtsgericht veröffentlicht.

Es ist darauf zu achten, ob es sich um eine Vollstreckungsversteigerung oder um eine Teilungsversteigerung handelt.

Im Allgemeinen meint man bei einer Zwangsvollstreckung eine Vollstreckungsversteigerung, die von dem Gläubiger des Eigentümers betrieben wird. Bei einer Teilungsvollstreckung sind mehrere Personen Eigentümer und einer oder mehrere Personen möchten ihren Anteil an der Immobilie ausgezahlt haben.

Auch kann Mietern oder Pächtern bei der Teilungsvollstreckung nicht mit einem Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.