Zwangsversteigerung von Immobilien
Immobilien bei Auktionen günstig erwerben
Ist der Kauf einer Immobilie geplant und es steht genügend Eigenkapital für eine sofortige Anzahlung zur Verfügung, so empfehlen wir, an einer Zwangsversteigerung von Immobilien teilzunehmen. Es gibt kaum eine günstigere Möglichkeit, um Immobilien zu erwerben.
Zwangsversteigerung von Immobilien leider recht häufig
Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, so ist das für den betroffenen Eigentümer eine sehr unangenehme Situation. In der Regel ist er bereits seit Längerem nicht mehr in der Lage, die regelmäßigen Zins- und Tilgungsleistungen für das Baudarlehen einzuhalten, sodass die Bank schließlich keinen anderen Weg mehr sieht, als das Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten. Für die Bank stellt die Versteigerung den letzten Ausweg dar, um das Kapital, das sie dem Immobilien-Eigentümer zur Verfügung gestellt hat, zumindest zu einem großen Teil zurückzubekommen. Banken haben aber verschiedene Möglichkeiten, einem Kreditnehmer die Rückzahlung des Darlehens zu ermöglichen, dazu zählen unter anderem
- Tilgungsaussetzungen
- Raten-Stundungen
- Neue Zinsvereinbarungen
- Zwangsversteigerung von Immobilien.
Die Zwangsversteigerung ist immer das letzte Mittel, das ausgeschöpft wird, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Interessant sind Zwangsversteigerungen für Immobilienkäufer, denn der Preis, der im Wege der Auktion erzielt wird, liegt in der Regel weit unter dem Wert des Gebäudes oder der Wohnung. Zur Zwangsversteigerung können Immobilien in jeder denkbaren Form kommen, also nicht nur private Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch gewerbliche Gebäude und Grundstücke. Aus dem Auktions-Erlös werden zunächst die Rechte der Gläubiger befriedigt. Nur dann, wenn darüber hinaus vom Versteigerungserlös noch etwas übrig bleibt, kommt es dem ursprünglichen Immobilienbesitzer zugute. Aber Käufer müssen bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien einiges beachten.
Bekanntgabe der Zwangsversteigerung von Immobilien
Wer daran interessiert ist, im Wege der Ersteigerung eine günstige Immobilie zu erwerben, benötigt Informationen darüber, wann und wo eine Immobilie zur Versteigerung ansteht. Diese Informationen erhält man unter anderem in öffentlichen Aushängen der Amtsgerichte, in denen auch der Termin für eine anstehende Zwangsversteigerung von Immobilien veröffentlicht wird. Darüber hinaus werden die Versteigerungstermine auch in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gegeben. Eine große Auswahl an Immobilien, die zur Versteigerung anstehen, ist auf einigen Webseiten im Internet erhältlich. Darüber hinaus werden regelmäßig Versteigerungskalender veröffentlicht, die alle Aktionstermine der deutschen Gerichte enthalten. Diese Versteigerungskalender sind in gedruckter Version oder online gebührenpflichtig erhältlich.
Bevor ein Gebot im Rahmen einer Zwangsversteigerung abgegeben wird, ist es unbedingt erforderlich, das Wertgutachten der jeweiligen Immobilie zu studieren. Vor jeder Versteigerung wird ein solches Wertgutachten durch einen qualifizierten Gutachter erstellt. Es kann bei Gericht eingesehen werden und gibt nicht nur Aufschluss über den Verkehrswert des Gebäudes, sondern auch darüber, ob der Begutachtung eine umfassende Gebäude-Besichtigung zugrunde lag. Der Sachverständige hat nämlich keinen Anspruch auf eine Innenbesichtigung des Gebäudes. Darüber hinaus sind alle wichtigen Angaben zum Objekt in dem Gutachten enthalten. Wer bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien den Zuschlag erhält, muss in der Regel sofort eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Auktionspreises hinterlegen.
Risiken bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien
So reizvoll es auch ist, eine Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung zu einem Preis zu erwerben, der häufig weit unter dem Verkehrswert des Gebäudes oder des Grundstücks liegt, so ist die Zwangsversteigerung von Immobilien doch mit gewissen Risiken verbunden. Vor dem Erwerb einer Immobilie kommt es in der Regel mindestens einmal zu einem längeren Besichtigungstermin, bei dem der Kaufinteressent alle Bereiche des Gebäudes genau in Augenschein nimmt, um den Zustand des Gebäudes und mögliche Folgekosten einschätzen zu können. Ein Haus- oder Wohnungsbesitzer, der seine Immobilie durch eine Zwangsversteigerung verliert, ist in der Regel nicht bereit, derart intensive Besichtigungen zuzulassen. Oft besteht überhaupt keine Möglichkeit, vor dem Versteigerungstermin das Gebäude zu betreten.
Die Ersteigerung einer Immobilie kann daher hohe Kosten für Renovierungsmaßnahmen nach sich ziehen, die im Vorfeld nicht erkennbar sind. Ebenso besteht im Fall der Zwangsversteigerung von Immobilien das Risiko, dass der bisherige Bewohner nicht bereit ist, das Gebäude zu räumen. Eine Zwangsräumung kann sich aber unter Umständen über eine lange Zeit hinziehen, in der das ersteigerte Gebäude nicht selbst genutzt werden kann. Allein dadurch, dass beim Versteigerungstermin schon ein relativ hoher Betrag hinterlegt werden muss, ist während dieser Zeit schon das Kapital gebunden.
