Versteigerungstermine bei Zwangsversteigerungen
Informationen zum Ablauf
Ratgeber zu Versteigerungsterminen
Wer an einem Objekt interessiert ist, für das eine Zwangsversteigerung durchgeführt wird, muss persönlich an der Versteigerung teilnehmen. Die Identifikation erfolgt mit dem Personalausweis oder Reisepass. Eine notarielle Vollmacht müssen diejenigen vorlegen, die für eine andere Person bieten wollen. Dies gilt auch, wenn der Ehegatte den Versteigerungstermin nicht wahrnehmen kann und Miteigentümer der Immobile werden soll. Wer in seiner Eigenschaft als Firmenvertreter teilnimmt, muss als Vertretungsberechtigung einen aktuellen und beglaubigten Handelsregisterauszug vorlegen. Dieser darf maximal drei Wochen alt sein.
Die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht von anderen Versteigerungen. Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag. Jeder Bieter erhält also die Möglichkeit, eine Immobilie möglicherweise zu einem Preis unterhalb des Verkehrswertes zu kaufen. Immobilienexperten empfehlen, sich auf eine Zwangsversteigerung gut vorzubereiten. Hilfreich ist die Teilnahme an zwei oder drei Terminen, um einen Einblick in das Procedere zu erhalten.
Auf jeden Fall sollten Interessenten das Versteigerungsobjekt im Vorfeld des Termins besichtigen. Die Innenbesichtigung ist jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet. Weitere Informationen geben das Wertgutachten sowie das Grundbuch. Das Wertgutachten enthält Detailangaben zum Objekt und listet mögliche Baumängel samt Kosten auf. Es kann beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werden. Die Einsichtnahme in den Grundbuchauszug verschafft Ihnen einen Überblick, ob die Nutzung uneingeschränkt möglich ist oder bestimmte Lasten übernommen werden müssen.
Versteigerungstermine - Hinweise und Tipps
Wer sich rechtzeitig um die Versteigerungstermine kümmert, hat mehr Zeit für die Planung der Finanzierung und sämtliche mit der Zwangsversteigerung zusammenhängende Details. Einen aktuellen Einblick erhalten Interessenten am besten im Internet über den Versteigerungskalender. Dort lassen sich die aktuellen Immobilien nach Postleitzahl und Wert sortieren. Die Amtsgerichte veröffentlichen zudem die Termine in den örtlichen Tageszeitungen.
Grundsätzlich finden die Versteigerungen beim zuständigen Amtsgericht statt. Die genauen Zeiten und Orte werden ebenfalls im Internet veröffentlicht. Ein pünktliches Erscheinen am Versteigerungstag ist zu empfehlen. Gleich zu Beginn werden die relevanten Objektdaten, die möglichen Lasten sowie das geringste Gebot bekannt gegeben. Danach beginnt die Abgabe der Gebote durch die Interessenten.
Die sogenannte Bietstunde dauert 30 Minuten. Wenn kein Höchst- oder Meistgebot festgestellt wird, erfolgt eine Verlängerung, bis ein Höchstgebot erzielt wird. Während der Versteigerungszeit kann der Rechtspfleger für weitere Informationen befragt werden. Daher kann die Bietstunde auch mehrere Stunden dauern.
Ablauf der Versteigerungstermine
Nach Ablauf der Mindestbietzeit von 30 Minuten und bei Vorliegen eines Höchstgebots wird die Versteigerung beendet. Derjenige mit dem höchsten Angebotspreis erhält den Zuschlag. Zuvor muss jedoch beachtet werden, dass der gebotene Betrag die sogenannte 5/10- und 7/10-Grenze überschreiten muss. Der Rechtspfleger muss den Zuschlag verweigern, wenn das Gebot nicht die Hälfte des festgesetzten Verkehrswerts erreicht. Der Zuschlag kann auf Antrag der Gläubiger verwehrt werden, sofern nicht 7/10 des Verkehrswertes erreicht werden.
Der Versteigerungstermin wird zu einem späteren Zeitpunkt, i.d.R. ein paar Monate später, nachgeholt. Die Nichtannahme des Gebots aufgrund der 5/10- bzw. 7/10-Grenze darf nur einmal während des Versteigerungsverfahrens erfolgen. Bei einem Folgetermin ist dies nicht mehr zulässig.
Wer sich an dem Bieterverfahren beteiligt, muss eine Sicherheitsleistung erbringen. Diese beläuft sich auf 10 Prozent des Verkehrswertes und ist bei Abgabe des Angebots vorzuweisen. Andernfalls wird das Gebot zurückgewiesen. Als Sicherheitsleistungen gelten:
- Bundesbank- oder Verrechnungsscheck,
- Bürgschaft eines Kreditinstituts,
- Überwiesung an die Gerichtskasse im Vorfeld der Versteigerung.
Grundsätzlich sollte man sich rechtzeitig vor einem Versteigerungstermin um die Stellung der Sicherheiten für die Zwangsversteigerung kümmern. Dazu sollte die Hausbank kontaktiert werden. Nach Abschluss der Bietzeit erfolgt die Verkündung, ob wirksame Angebote abgegeben wurden und wer ggf. den Zuschlag erhält.
Weitere Informationen
- Kosten und Gebühren(vorheriger Artikel)
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