Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung

Finanzieller Schutz bei stationären Aufenthalten

Bei einem Klinikaufenthalt laufen die Kosten für Versicherungen und Miete weiter. Zudem kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht für alle Kosten auf. Mit der Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung reduzieren Sie das Kostenrisiko bei einem stationären Aufenthalt.

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Vorteile durch Krankenhaustagegeld

Wer sich in stationäre Behandlung begeben muss, sollte dafür Sorge tragen, dass die regelmäßig anfallenden finanziellen Verpflichtungen ohne Probleme weiterlaufen können. Für bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Klinikaufenthalt kommt die Krankenkasse gar nicht auf. Dazu zählen z.B.:

  • Zuzahlung für Krankenhaus in Höhe 14 Euro pro Tag (max. 20 Tage),
  • Kosten für Haushaltshilfe,
  • Kosten für Kinderbetreuung,
  • Fahrtkosten,
  • Kosten für Telefon und Fernsehen.

Die Absicherung dieser Kosten erfolgt über eine private Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung. Der Versicherte vereinbart mit seiner Versicherung einen bestimmten Tagesssatz, der für jeden Tag gewährt wird, den man im Krankenhaus verbringen muss. Die Privatversicherung verlangt keinen Kostennachweis, sondern zahlt bei Nachweis des Krankenhausaufenthalts den vereinbarten Satz aus. Die Auszahlung ist steuerfrei. Das Tagegeld wird auch für Sonn- und Feiertage ausgezahlt.

Krankenhaustagegeld für Selbständige und Freiberufler

Besonders interessant ist eine Krankenhaustagegeldversicherung für Selbständige und Freiberufler, denn diese können bei einem Krankenhausaufenthalt die weiterlaufenden Fixkosten im Büro oder der Praxis ausgleichen oder eine Ersatzkraft für den Betrieb einstellen.

Eine Hausfrau oder ein Hausmann kann den Betrag für eine gegebenenfalls notwendige Kinder- und Haushaltshilfe verwenden. Das Krankenhaustagegeld kann natürlich auch für zusätzliche Kosten von Komfortleistungen wie z. B. Telefonkosten verwendet werden. Auch können die Kosten für Fahrten von Angehörigen zur Klinik bezahlt werden.

Während bei der Krankenhauszusatzversicherung die Versicherungsleistungen zweckgebunden sind, kann der Versicherte bei einer Krankenhaustagegeldversicherung also über die Verwendung des Tagegeldes selbst bestimmen.

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