Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Versicherung von alternativen Heilmethoden

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Behandlungen für Alternativmedizin nicht in vollem Umfang. Mit der Heilpraktiker-Zusatzversicherung können auch Kassenpatienten vom den Vorteilen der Homöopathie profitieren. Wir haben einen Ratgeber zu den Tarifen zusammengestellt.

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Heilpraktiker: Leistungen mit Zusatztarif versichern

Die Lücken im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen können mit einer privaten Ergänzungsversicherung geschlossen werden. Vor allem im Bereich der Naturheilverfahren wie z.B. Akupunktur, homöopathische Behandlungen oder Kinesiologie sehen die Kassen keine oder nur geringe Leistungen vor. Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung bietet in diesem Fall eine sinnvolle Ergänzung.

Naturheilverfahren zählen zu den ambulanten Tarifleistungen. Wer sich für einen Tarif entscheidet, erhält daher zusätzlich Erstattungen für Brillen oder Vorsorgeuntersuchungen. Die Erstattung für alternative Heilmethoden durch die Privatversicherung ist in der Regel auf einen jährlichen Höchstbetrag beschränkt. Versicherte erhalten z.B. maximal bis zu 2.000 Euro im Jahr erstattet.

Bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs sollte man darauf achten, dass die Abrechnung der Leistungen nach dem Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem Hufelandverzeichnis möglich ist. Auf diese Weise können auch naturheilkundliche Behandlungen durch einen Schulmediziner über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Gründe für die Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Wer die Kosten für einen Heilpraktiker aus der eigenen Tasche zahlen kann und möchte, benötigt keine zusätzliche Absicherung. Ebenso ist der Ergänzungstarif für denjenigen überflüssig, der keine Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen möchte.

Da niemand vorhersehen kann, ob eine naturmedizinische Therapie erforderlich ist und welche Kosten auf einen zukommen können, ist der Abschluss einer Zusatzversicherung zu empfehlen. Je nach Therapie und Erkrankung können Kosten entstehen, welche die Belastbarkeit des Einzelnen überschreiten.

Im Rahmen der Zusatzversicherung ist der medizinische Fortschritt versichert. Therapien und Verfahren, die heute in der Alternativmedizin noch nicht angewendet werden, sind somit mitversichert. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Zusatzversicherung keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der erstattungsfähigen Aufwendungen vorsieht. Wenn die Privatversicherung die Leistungen nach einem vordefinierten Leistungskatalog bezahlt, werden darüber hinausgehende Therapien nicht erstattet.

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht der Anwendungen, die leistungsstarke Tarife abdecken:

  • Akupunktur,
  • Akupressur,
  • Chirotherapie,
  • Eigenblutbehandlung,
  • Hydrotherapie,
  • Reflexzonenmassage,
  • Traditionelle chinesische Medizin.

Das genaue Spektrum ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Krankenversicherung. Interessenten sollten im Vorfeld klären, ob es Einschränkungen gibt und welche Abrechnungsmethoden anerkannt werden.

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