Zusatzbeitrag Kündigung

Fristen bei Krankenkassen

Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können die Versicherten eine Kündigung vornehmen. Für die Wirksamkeit der Kündigung muss eine bestimmte Frist eingehalten werden. Ende Januar haben die DAK, Deutsche BKK und die KKH-Allianz Zusatzbeiträge angekündigt. Einen Vergleich der Kassen mit Zusatzbeitrag erhalten Sie unter Gesetzliche Krankenkassen Vergleich.

Wenn eine Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Ende Januar haben die ersten großen Kassen nun Zusatzbeiträge angekündigt. Wer die Zusatzprämie nicht zahlen möchte, kann eine Kündigung aussprechen und die Kasse wechseln.

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Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Der Gesetzgeber räumt den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt. Allerdings muss für die Wirksamkeit der Kündigung eine bestimmte Frist eingehalten werden. Die Kündigung ist grundsätzlich solange möglich, bis der Zusatzbeitrag das erste Mal fällig wird.

Zahlungs- und Fälligkeitstermin können auseinander fallen. Da die Krankenkassen den Zusatzbeitrag unterschiedlich abrechnen, ist es nicht zwangsläufig so, dass Zahlung und Fälligkeit übereinstimmen. Wenn eine Krankenkasse ab Februar einen Zusatzbeitrag erhebt, den Betrag aber nur quartalsweise einzieht, ist die erste Fälligkeit der 1. April.

Somit können die Versicherten die Kündigung bis zum 1. April wirksam aussprechen. Der Zusatzbeitrag muss in diesem Fall nicht entrichtet werden. Natürlich muss der Versicherte die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nachweisen.

Die Krankenkasse muss mit einer Vorlaufzeit von einem Monat auf den Zusatzbeitrag hinweisen. Tut sie dies nicht, verlängert sich die Kündigungsfrist um den gleichen Zeitraum.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. In dieser Zeit muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Wenn ein Wechsel nicht zustande kommt, etwa in dem man keinen Antrag bei einer anderen Kasse stellt, bleibt die Mitgliedschaft bei der alten Versicherung bestehen. Der Zusatzbeitrag muss allerdings gezahlt werden.

Ist der Wechsel wegen Zusatzbeitrag sinnvoll?

Ein Krankenkassenwechsel ist relativ leicht zu vollziehen. Denn die Leistungen sind größtenteils deckungsgleich. Sinnvoll ist ein Wechsel zu den Kassen, die einen Zusatzbeitrag für dieses Jahr ausschließen können. Im Idealfall sucht man sich eine Kasse, die sogar Beiträge zurück erstattet.

Allerdings sollte man die freiwilligen Zusatzleistungen sowie die Serviceleistungen der Krankenkassen vergleichen. Einzelne Kassen bieten z.B. Erstattungen für alternative Verfahren oder besondere Früherkennungsprogramme an.

Einen aktuellen Vergleich aller Testsieger erhalten Sie unter Gesetzliche Krankenkasse Rechner.

Was passiert bei Nichtzahlung?

Wer den Zusatzbeitrag nicht zahlt, riskiert ein Mahnverfahren. Im Zweifel wird die Krankenkasse die Zusatzbeiträge per Vollstreckung einfordern. Mit anderen Worten: Das Gehalt kann gepfändet werden. Ein Gerichtsvollzieher kann das Geld einfordern.

Allerdings dürfen Zahlungsverweigerer nicht aus der Kasse geschmissen werden. Durch die Pflicht zur Krankenversicherung kann einem Versicherten nicht gekündigt werden. Die Kasse darf sich jedoch vorbehalten, keine Versicherungsleistungen zu erbringen. Die Versorgung erstreckt sich dann auf Notfallbehandlungen.

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