Zinsberechnung
Zinsberechnung sollte alle Faktoren berücksichtigen
Grundlagen zur Zinsberechnung
Mathematisch ist die Zinsberechnung eine spezielle Form der Prozentrechnung. Laut allgemeiner Formel setzt sich dabei die Höhe der Zinsen aus dem Produkt vom Kapital sowie dem Quotienten des Zinssatzes und der Zahl 100 zusammen. Bei einem Kapital von 20.000 Euro und einem Zinssatz von 5 Prozent würde sich die Höhe der Zinsen in einem Jahr somit auf 1.000 Euro belaufen.
Im Fall einer einjährigen Geldanlage würde der Anleger also ein Kapital in Höhe von 21.000 Euro ausgezahlt bekommen. Aus diesen Zahlen könnte geschlossen werden, dass sich die Zinsen bei einem Anlagezeitraum von 6 Monaten halbieren und bei 2 Jahren verdoppeln würden. Grundsätzlich ist diese Vermutung nicht gänzlich falsch, berücksichtigt aber den Zinseszinseffekt nicht. So würde beispielsweise bei einer zweijährigen Anlage im zweiten Jahr ein Betrag von 21.000 Euro verzinst, sodass sich die Zinsen sich im zweiten Jahr nicht mehr nur noch auf 1.000, sondern auf 1.050 Euro belaufen würden.
Aus diesen Zahlen lässt sich also entnehmen, dass bei der Zinsberechnung der Zinseszins eine ausreichende Berücksichtigung finden muss und auch der Zeitpunkt der Zinsgutschreibung einen wesentlichen Einfluss auf die Zinshöhe hat.
Einfluss des Zinseszinses auf die Zinsberechnung
Wie bereits aus oben genanntem Beispiel ersichtlich wurde, hat der Zinseszins einen erheblichen Einfluss auf die Zinshöhe. Im genannten Beispiel mit einer Anlagesumme von 20.000 Euro und einem Zinssatz von 5 Prozent per anno würden sich die Zinsen bei einer einjährigen Zinsgutschrift und einer zehnjährigen Anlage aufgrund des Zinseszinseffekts um rund 2.578 Euro erhöhen. Der Auszahlungsbetrag beläuft sich somit auf nicht auf 30.000, sondern 32.578 Euro.
Neben einer jährlichen Gutschrift bieten einige Banken bei bestimmten Anlageformen wie zum Beispiel dem Tagesgeldkonto eine vierteljährlich oder sogar monatliche Zinsgutschrift an. Dies führt dazu, dass sich der Zinseszinseffekt erhöht. Im vorliegenden Beispiel würden sich die Zinsen um circa 300 bis 400 Euro erhöhen. Somit ist die Auswirkung des unterjährigen Zinseszinseffektes bei der Zinsberechnung vergleichsweise gering. Sicherlich ist dies auch ein Grund dafür, dass die meisten im Internet angebotenen Berechnungstools bei der Zinsberechnung eine Abfrage der Häufigkeit der Zinsgutschrift nicht eingebaut haben.
Grundsätzlich kann das Kriterium der Häufigkeit der Zinsgutschrift bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote ausgelassen werden, nur bei gleichartigen Angeboten, die ansonsten dieselben Konditionen vorsehen, ist der Geldanlage mit der häufigeren Verzinsung zu bevorzugen.
Steuerrechtliche Betrachtung der Zinsberechnung
Zinsen stellen steuerrechtlich Einnahmen aus Kapitalerträgen dar und unterliegen deshalb der Steuerpflicht im Rahmen der Abgeltungssteuer. Aus diesem Grund ist die Abgeltungssteuer bei der Zinsberechnung zu berücksichtigen. Doch nicht immer müssen Einkünfte aus Kapitalerträgen versteuert werden, da der Gesetzgeber auch in diesem Bereich Freibeträge kennt. Diese belaufen sich zurzeit auf 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner.
Bei Geldanlagen bis zu einer Höhe von etwa 10.000 oder 20.000 Euro entsteht, falls anderweitig keine Einkünfte aus Kapitalerträgen vorhanden sind, in der Regel bei einem einjährigen Anlagezeitraum keine Pflicht Abgeltungssteuer abzuführen. Anders kann es sich aber bei einer mehrjährigen Geldanlage gestalten, da es hier für die Steuerpflicht wichtig ist, wann die Steuerschuld entsteht. Sollten die Zinsen jährlich ausgezahlt werden, ist die Steuer zeitgleich fällig. Werden die Zinsen jedoch angesammelt, ist es empfehlenswert, sie jährlich zu versteuern. Im Beispielsfall würde ein Ehepaar nämlich bei einer jährlichen Versteuerung keine und ein Lediger im Laufe der Jahre insgesamt 1.146 Euro Steuern zahlen. Im Gegensatz dazu würde sich die Steuerschuld bei einer gesamten Besteuerung zum Laufzeitende auf 2.895 beziehungsweise 3.106 Euro belaufen.
Weitere Informationen
- Zerobond(vorheriger Artikel)