Zahnzusatzversicherung

Vergleich der Testsieger für Zahnersatz

Guter Zahnersatz ist teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt jedoch nur Festbeträge. Wer bessere Leistungen möchte, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Mit der Zahnzusatzversicherung schließen Sie die Lücken der Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten bei Zahnersatz nur Festzuschüsse auf Basis der Regelversorgung. Trotz Bonusheft können so leicht Versorgungslücken enstehen. Um hohe Zuzahlungen für Inlays, Kronen und Implantate zu vermeiden, bietet sich die Zahnzusatzversicherung an. Da weitere Leistungskürzungen bei der GKV zu befürchten sind, ist die Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz auf jeden Fall zu empfehlen.

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Leistungen private Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen bei der Zahnzusatzversicherung sind höchst unterschiedlich. So erstattet nicht jeder Versicherer die Kosten für Inlays. Gleiches gilt für die Erstattungssätze. Manche Versicherer zahlen 100 Prozent des Festzuschusses der gesetzlichen Kassen, andere Tarife sehen eine 50 Prozent-Erstattung des Gesamtrechnungsbetrages vor.

Folgende Leistungen können leistungsstarke Zahnzusatztarife erbringen:

  • Zahn-Prophylaxe,
  • Zahnersatz (z.B. Brücken, Kronen, Prothesen),
  • Inlays,
  • Kieferorthopädie.

Die Tarife zur Zahnversicherung sind jedoch  für Laien teilweise undurchsichtig und kompliziert. Da ist es wichtig, die Leistungen der einzelnen Versicherer zu vergleichen.

Was ist bei der Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Bei der Zahnzusatzversicherung sollten Sie folgendes beachten: Bei aufwendigen und kostenintensiven Behandlungen (z.B. Zahnersatz oder Inlays) ist es ratsam, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt einzuholen. Diesen legen Sie Ihrer Versicherung zur Prüfung vor.

Erst nach Kostenzusage durch den Versicherer sollten Sie mit der Behandlung beginnen. Wenn die Krankenversicherung an der Kostenaufstellung des Zahnarztes etwas zu beanstanden hat, werden Sie darüber informiert, so dass der Behandlungsplan entsprechend angepasst werden kann.

Wenn Sie keinen Heil- und Kostenplan im Vorfeld der Behandlung einreichen, kann Ihnen die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar verweigern.

Grundsätzlich sind die Erstattungsbeträge für Zahnbehandlung und Zahnersatz in den ersten versicherungsjahren begrenzt. Der Versicherer will vermeiden, dass sich Personen gegen einen günstigen Beitrag versichern und gleich hohe Leistungen in Anspruch nehmen. Dies dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Summenbegrenzung.

Zudem gelten die besonderen Wartezeiten für Zahnleistungen und Kieferorthopädie. Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung beträgt die besondere Wartezeit acht Monate. Der Versicherer kann in seinen Tarifbestimmungen jedoch kürzere Wartezeiten festlegen. Meist entfallen die Wartezeiten, wenn zu Versicherungsbeginn ein aktuelles zahnärztliches Attest vorgelegt wird.

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