Wohnungsübergabeprotokoll
Wohnungsübergabeprotokoll: Mängel schriftlich festhalten
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist eine Aufstellung von Mängeln und Schäden in einer Mietwohnung. Das Wohnungsübergabeprotokoll wird immer schriftlich aufgesetzt und von beiden Parteien, also dem Mieter und Vermieter unterschrieben.
Wohnungsübergabeprotokolle sind auch mit dem Zusatz „Mietwohnung“ bekannt und werden auch nur zu diesem Zwecke aufgesetzt. Bei einem Übergabeprotokoll handelt es sich um eine freiwillige schriftliche Niederlegung, die nicht Bestandteil des Mietrechts ist. Es besteht also keine Verpflichtung, ein solches Protokoll tatsächlich aufzusetzen. Im Alltag haben sich Protokolle, die den Zustand der Wohnung schriftlich festhalten, jedoch bewährt und sind daher heute fast immer Standard.
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt für jede Wohnungsvermietung ein Wohnungsübergabeprotokoll. Es ist ratsam, die Wohnung immer bei Tageslicht zu begehen, um mögliche Mängel oder Schänden in den Räumlichkeiten protokollarisch festzuhalten. Wenn es dunkel ist, sind Beschädigungen oft nicht so leicht zu erkennen und führend dann im Nachhinein noch Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Wohnungsübergabeprotokoll beim Ein- und Auszug
Ein Wohnungsübergabeprotokoll sollte immer beim Einzug eines neuen Mieters und beim Auszug aus der Wohnung aufgesetzt werden. Beim Einzug führt das Protokoll mögliche Wohnungsmängel für den Mieter auf. Findet hingegen ein Auszug statt, ist das Wohnungsübergabeprotokoll in erster Linie für den Vermieter wichtig, um etwaige Beschädigungen auf den Mieter zurückzuführen.
Eine besondere Bedeutung kommt der schriftlichen Niederlegung von Wohnungsmängeln in Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen zu. Eigentlich gehen kleine Reparaturen, die allgemein als Schönheitsreparaturen bezeichnet werden, nämlich zulasten des Vermieters. Es ist in Deutschland jedoch üblich, die Verpflichtung zur Beseitigung kleiner Mängel mit einer Klausel im Mietvertrag auf den Mieter abzuwälzen. Wenn ein Mangel in der Wohnung bereits beim Einzug besteht und protokolliert wird, fällt er nicht unter die Schönheitsreparaturen, die der neue Mieter übernimmt. Es ist für beide Parteien empfehlenswert, alle Mängel schriftlich festzuhalten, da es beim Thema Schönheitsreparaturen sehr häufig zu Streitigkeiten kommt.
Wohnungsübergabeprotokoll: Der Inhalt
Ein Wohnungsübergabeprotokoll umfasst meist ein oder zwei Seiten. Man kann das Protokoll heute einfach kostenlos auf Immobilien-Webseiten herunter laden. Das Protokoll enthält den Namen des Mieters und die Adresse der Mietwohnung. Es wird zudem festgehalten, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt. Auch das Datum der Wohnungsbegehung ist wichtig. Es ist zudem üblich, mit dem Wohnungsübergabeprotokoll auch gleichzeitig die Übergabe der Schlüssel zu protokollieren. Zu den wichtigsten Angaben des Protokolls gehören die Zählerstände von Gas, Strom und Wasser für die Nebenkostenabrechnung.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll führt alle Räumlichkeiten der Mietwohnung auf. Dazu gehören auch Garagen und Keller. Wenn Mängel in der Wohnung bestehen, werden sie beim jeweiligen Raum im Protokoll schriftlich dargestellt. Bei einem Mangel kann es sich beispielsweise um eine beschädigte Einbauküche, eine defekte Tür oder Ähnliches handeln. Normale Abnutzungserscheinungen sind jedoch kein Mangel und müssen daher auch nicht protokolliert werden.
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