Wohnungsübergabe

Wohnungsübergabe: Ausziehen ohne Ärger

Bei der Wohnungsübergabe kommt es oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Auch beim Einzug in eine Wohnung kann ein Protokoll hilfreich sein.

Wohnungsübergabe: Ein- und Auszug

Fast jeder hat schon einmal die Wohnung gewechselt oder ist in einen neuen Wohnort umgezogen. Nicht wenige Mieter haben dabei die häufige Problematik bei der Übergabe ihrer Wohnung bereits selbst schon kennengelernt: Beim Auszug besteht der Vermieter auf gewissen Schönheitsreparaturen oder bemängelt allgemein den Zustand der Wohnung. Auch aus Sicht des Vermieters läuft bei der Wohnungsübergabe nicht immer alles wie gewünscht – schließlich möchte der Vermieter sein Wohneigentum in ordentlichem Zustand zurück erhalten.

Meist ist mit einer Wohnungsübergabe die Übergabe der Wohnräume beim Auszug gemeint. Auch beim Einzug in die Mietwohnung findet aber in der Regel eine Übergabe statt. Experten empfehlen, die Übergabe einer Wohnung immer mithilfe eines Wohnungsübergabeprotokolls festzuhalten. Ein solches Protokoll kann beim Einzug und beim Auszug aus der Wohnung angefertigt werden. Die Übergabe der Wohnräume erfolgt meist dann, wenn die Räumlichkeiten bereits leer stehen, so dass die Wohnung für den Nachmieter bereitsteht.

Wohnungsübergabe mit Protokoll

Es ist empfehlenswert, bei der Übergabe einer Wohnung ein Protokoll anzufertigen. Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe. So werden etwaige Streitpunkte im Nachhinein vermieden. Ein Formular für das Protokoll einer Wohnungsübergabe kann man sich kostenlos im Internet runter landen. Solche Formulare werden unter anderem auf Immobilien-Webseiten angeboten.

Das Wohnungsübergabeprotokoll führt alle Räume wie Bad, Kinderzimmer und Wohnzimmer auf. Meist sind die Protokolle tabellarisch aufgebaut und bieten Platz für zusätzliche Eintragungen zu etwaigen Mängeln in der Wohnung. Wenn bei der Übergabe keinerlei Mängel aufgefallen sind, wird dies ebenfalls im Protokoll aufgeführt.

Das Übergabeprotokoll wird gemeinsam vom Mieter und Vermieter angefertigt. Bei der Wohnungsübergabe werden meist auch die zur Wohnung gehörigen Schlüssel übergeben. Diese Schlüsselübergabe kann ebenfalls mithilfe des Übergabeprotokolls dokumentiert werden. Vorgefertigte Formulare bieten meist auch Platz für zusätzliche Eintragungen wie die Zählerstände von Strom und Wasser.

Wohnungsübergabe: Zustand der Wohnung

Wohnungen müssen in der Regel im selben Zustand übergeben werden, in dem sie vom Mieter auch übernommen worden sind. Das bedeutet: Alle Einbauten und Möbel des Mieters müssen entfernt werden. Für Einbauten wie eine Einbauküche können aber auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wobei die Küche vom Nachmieter oder Vermieter übernommen wird. Hierfür sollte ein schriftlicher Kaufvertrag für die Küche oder andere Einbauten angefertigt werden.

Bei der Wohnungsübergabe kommt es oft zu Streitpunkten in Verbindung mit sogenannten Schönheitsreparaturen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören Renovierungsarbeiten in der Wohnung wie Streichen und Tapezieren sowie Ausbesserungsarbeiten. Weiterführende Renovierungsarbeiten wie beispielsweise die Erneuerung des Bodenbelags sind keine Schönheitsreparaturen. Mieter müssen Schönheitsreparaturen durchführen, wenn im Mietvertrag ein entsprechender rechtswirksamer Zusatz enthalten ist. Im Streitfall sollte zunächst geprüft werden, ob die Klauseln im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen überhaupt rechtswirksam sind. Ansonsten gilt § 535 BGB – Mieter müssen gar nicht renovieren.

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