Wohngeld

Informationen zum Wohngeld

Viele Bürger haben einen Anspruch auf Wohngeld, wissen aber nicht, wie sie diesen Anspruch geltend machen können. Aus diesem Grund informieren wir Sie ausführlich darüber.

Grundlagen zum Wohngeld

Deutschland ist ein Sozialstaat und unterstützt deshalb hilfebedürftige Bürger. Im Bereich des Wohnens ist eine solche Unterstützung in Form eines Mietzuschusses möglich. Dieser wird offiziell als Wohngeld bezeichnet und auf Antrag gewährt. Die gesetzlichen Richtlinien über die Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Antragsstellung vorliegen müssen, sind in verschiedenen Gesetzestexten enthalten. Von besonderer Bedeutung sind hierbei das Wohngeldgesetz sowie Teile der Sozialgesetzbücher.

Das Wohngeldgesetz wurde zum 1. Januar 2009 reformiert. Als Folge dieser Reform konnten viele Bürger erstmalig von einem Wohngeldanspruch profitieren. So berichtete beispielsweise der Deutsche Mieterbund davon, dass durch die Wohngeldreform rund 200.000 Bürger zusätzlich erstmalig ein Anrecht auf diesen Mietzuschuss erhalten haben, aber auch viele Wohngeldbezieher von einem höheren Anspruch auf Wohngeld profitieren konnten. Je nach Einzelfall war hier eine Erhöhung des Mietzuschusses um bis zu 60 Prozent möglich, der jedoch durch den Wegfall der Heizkostenkomponente zum 1. Januar 2011 zumindest teilweise wieder kompensiert wurde.

Einflussgrößen auf das Wohngeld

Das Wohngeld stellt eine spezielle finanzielle Hilfe für bedürftige Bürger dar. Daraus ergibt sich zwingend, dass dieser Mietzuschuss aufgrund der persönlichen Situation des Antragstellers gewährt wird und seine Höhe somit im Gegensatz zu manchen anderen sozialen Leistungen, wie zum Beispiel dem Kindergeld, individuell berechnet wird.

Dabei erfolgt die Berechnung unter Berücksichtigung der Familienangehörigen im Haushalt sowie deren Einkommen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass für die Berechnung des Wohngeldanspruchs die Wohnung beziehungsweise die Miete selbst angemessen sein muss. Dies Voraussetzungen sind beispielsweise nicht gegeben, wenn die Wohnung zu groß ist oder die Mietkosten im Vergleich zu anderen Objekten in der Region zu hoch sind. In solchen Fällen wird die zu berücksichtigende Miete beziehungsweise Belastung angepasst und reduziert. Dadurch vermindert sich der Anspruch auf Wohngeld, was vor allem bei größeren Differenzen dazu führen kann, dass ein Umzug in eine andere Wohnung notwendig wird.

Die Antragstellung für das Wohngeld

Grundsätzlich habe alle Bürger die Möglichkeit, bei der örtlichen Wohngeldstelle einen Wohngeldantrag zu stellen. Da es jedoch vielen Menschen schwerfällt abzuschätzen, ob ein Wohngeldanspruch besteht, empfiehlt es sich, vorab eine Wohngeldberechnung mit einem Programm vorzunehmen. Diese werden unter anderem im Internet angeboten. Zusätzlich dazu ist es auch nicht falsch, einen Wohngeldantrag zu stellen, da die Antragsstellung für den Bürger grundsätzlich kostenlos ist. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass ein Antrag auf Wohngeld in der Regel nur dann bearbeitet werden kann, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Hierunter fallen beispielsweise:

  • die Bescheinigung des Vermieters,
  • die Einkommensbescheide aller Haushaltsmitglieder.

Bei dem Nachweis des Einkommens können je nach persönlicher Situation der Antragsteller die Rentenbescheide, die Verdienstbescheinigungen durch die Arbeitgeber sowie die Bescheide der Bundesagentur für Arbeit oder ähnlichen Stellen benötigt werden. Zudem gilt zu beachten, dass für Kinder ab 16 Jahren, die noch eine Schule besuchen, eine Schulbescheinigung vorgelegt werden muss.

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