Widerruf von Versicherungen
Widerruf von Versicherungen: Von Verträgen zurücktreten
Widerruf von Versicherungen – tatsächlich möglich!
Die Deutschen geben viel Geld für ihren Versicherungsschutz aus: Fast 3.800,- Euro investieren Haushalte jährlich in ihre Versicherungspolicen. Wichtige Versicherungsverträge wie die Privathaftpflichtversicherung benötigt dabei jeder Erwachsene. Wiederum andere Policen sind individuell oft nicht ganz so wichtig und kosten nur unnötig Geld. Es ist allgemein bekannt, dass man Versicherungen wieder kündigen kann – aber auch ein rechtzeitiger Widerruf von Versicherungen ist möglich.
Für die meisten Policen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheins. Ein Widerruf von Versicherungen ist also nur kurz nach dem Vertragsabschluss möglich. Damit eignet sich der Widerruf für übereilt abgeschlossene Policen, die dann doch nicht benötigt werden. Oftmals entdecken Verbraucher auch noch ein besseres oder günstigeres Versicherungsangebot bei einer anderen Gesellschaft. In all diesen Fällen kann man eine Versicherung widerrufen und problemlos zu Beginn der Laufzeit wieder aus dem Vertrag aussteigen. Hierbei sind allerdings ein paar wesentliche Punkte zu beachten.
Widerruf von Versicherungen richtig durchführen
Ein Widerruf von Versicherungspolicen muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Eine Begründung ist für einen Widerruf von Versicherungen übrigens nicht notwendig – ein formloses Schreiben genügt. Wer ganz sicher gehen will, verschickt seinen Widerruf als Einschreiben mit Rückschein. Auf diese Weise können Verbraucher genau dokumentieren, dass ihr Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist beim Versicherer eingegangen ist. Die Frist für den Widerruf beginnt mit dem Erhalt des Versicherungsscheins. Für viele Lebensversicherungen gilt sogar eine erweiterte Widerspruchsfrist von 30 Tagen.
Ein Widerruf von Versicherungen ist bei den meisten Verträgen problemlos möglich. Dieses Widerrufrecht gilt für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Bereits laufende Verträge wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, bei denen der Versicherungsschutz sofort greift, kann man nicht widerrufen. Dies gilt auch für bereits ausgeübte, laufende gewerbliche Tätigkeiten, auf die sich der Versicherungsschutz erstreckt. Für einen Widerruf darf auch noch keine Prämie bezahlt worden sein.
Widerruf von Versicherungen: Weitere Rücktritts-Optionen
Wenn ein Widerruf von Versicherungen nicht möglich sein sollte, bestehen noch weitere Möglichkeiten, aus dem bereits unterschriebenen Vertrag auszusteigen. Es gibt einmal den Rücktritt und den Widerspruch von Versicherungen. Ein Rücktritt ist besonders für einjährige Verträge und Policen mit sofortigem Versicherungsschutz relevant – für beide Fälle greift der Widerruf nicht. Die Versicherungen müssen ihre Kunden auf das Rücktritts- und Widerrufrecht hinweisen und sich dafür auch eine Unterschrift beim Kunden abholen. Wird der Versicherungsnehmer nachweislich nicht über sein Rücktrittsrecht aufgeklärt, verlängert sich die Frist für den Widerruf von 14 auf 30 Tage.
Ein Widerspruch ist sogar bis zu einem Jahr nach Vertragsabschluss einer Versicherung möglich. Als Voraussetzung für einen solchen Widerspruch gilt, dass der Kunde nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde und unzureichende Verbraucherinformationen erhalten hat.
Trotz zahlreicher Rücktritt- und Widerspruchs-Optionen sollten Versicherungsverträge aber auch nicht Hals über Kopf wieder gekündigt werden.
- Versicherungswechsel(vorheriger Artikel)