Wen trifft die Abgeltungssteuer?

Veranlagungsoption für Geringverdiener

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer gibt es Gewinner und Verlierer bei der Kapitalanlage. Die Zinssteuer reduziert die Rendite einer Anlage um ein Viertel. Wen trifft die Abgeltungssteuer und welche Anlagen profitieren?

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Abgeltungssteuer - Gewinner und Verlierer

Seit 2009 an werden Einkünfte aus Kapitalerträgen wie Zinsen oder Gewinne aus Aktienverkäufen mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt. Die Abgabe wird unabhängig von der Haltedauer des Investments erhoben, womit die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und Investmentfonds entfällt. Zur Abgeltungsteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu, so dass sich eine Steuerlast von insgesamt 28,5 Prozent ergibt.

Betroffen sein wird von der Neuregelung jeder Anleger - egal ob Groß- oder Kleinverdiener. Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens kamen Großverdiener bisher auf maximal 21 Prozent Steuerbelastung, Anleger mit geringem Einkommen lagen noch erheblich darunter. Dabei trifft die Abgeltungsteuer die Kleinsten am härtesten. Anleger mit einem Einkommensteuersatz von unter 25 Prozent zahlen im Vergleich zum heutigen Halbeinkünfteverfahren drauf.

Allerdings gibt es eine Veranlagungsoption, die für Leute mit niedrigem Einkommen und niedrigem Steuersatz (unterhalb des Abgeltungssatzes) interessant ist. Das heißt, Steuerpflichtige können – zu ihrem Vorteil – zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.

Klar ist, dass für Anlagen bis 31. Dezember 2008 noch die "alten" steuerlichen Regelungen gelten. Erst bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2009 getätigt werden, fällt die neue Steuer an. Dies gilt im Übrigen auch für Investmentfonds.

Einzig Kleinsparer, bei denen die Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne unterhalb von 801 Euro jährlich liegen, sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.

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