Wechsel in private Krankenversicherung (PKV)

PKV-Wechsel 2012

Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird für Arbeitnehmer zum 1. Januar 2012 erschwert. Als Voraussetzung hat der Gesetzgeber eine Einkommensgrenze von 50.850 EUR festgelegt. Beamte, Freiberufler und Selbständige können jederzeit den PKV-Wechsel vornehmen.

PKV-Wechsel: Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Die Regelungen für Arbeitnehmer zum Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wurden zum 1. Januar 2011 gelockert. Für den Übertritt ist es künftig ausreichend, wenn das Gehalt einmalig die maßgebliche Einkommensgrenze übersteigt. In diesem Jahr ist die ein Bruttoeinkommen von 49.500 Euro im Jahr bzw. 4.125 Euro pro Monat. Für 2012 gilt eine Einkommensgrenze von 50.850 Euro im Jahr oder 4.237,50 Euro im Monat.

Wir zeigen Ihnen, was Sie beim PKV-Wechsel beachten müssen und welche Vorteile der Wechsel in die private Krankenversicherung mit sich bringt. Grundsätzlich erzielen Sie beim Wechsel in die private Krankenversicherung höherwertige Leistungen und einen Preisvorteil. Wer bereits privat versichert ist, kann durch einen Wechsel ebenfalls einen günstigeren Beitrag erzielen. Mit dem PKV-Vergleich können Sie ermitteln, ob sich der Wechsel für Sie lohnt.

Wer kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?

Der Gesetzgeber hat für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) bestimmte Regelungen vorgesehen. Nur bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen ist ein Übertritt in die PKV überhaupt möglich:

  • Angestellte müssen ab 2011 ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben, um in die PKV wechseln zu können. Die Kündigungsfrist in der Krankenkasse beträgt 2 Monate zum Monatsende.
  • Selbständige und Freiberufler können jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt ebenfalls 2 Monate zum Monatsende.
  • Beamte können ebenfalls ohne Einkommensvoraussetzungen in die PKV wechseln.
  • Berufsanfänger können bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln. Maßgeblich ist, ob das Bruttogehalt voraussichtlich die Einkommensgrenze überschreitet.

Neben den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften spielen individuelle Kriterien eine Rolle. Jeder Privatversicherer nimmt im Rahmen der Antragstellung eine Risikoprüfung vor. Dabei wird neben der Bonität des Neukunden auch der Gesundheitszustand überprüft. Je nach Gesundheitszustand entscheidet die Gesellschaft,

  • ob die bestehenden Erkrankungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können,
  • ob der Beitrag um einen Risikozuschlag erhöht werden muss oder
  • ob eine Krankheit von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden muss.

Bei besonders schwerwiegenden Krankheiten kann das private Unternehmen sogar den Antrag ablehnen.

Schritte zum Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Wechsel aus der GKV in die PKV gibt es verschiedene Schritte:

  1. Versicherungsfreiheit in der GKV: Der Arbeitgeber muss der gesetzlichen Krankenkassen melden, dass das Einkommen die Entgeltgrenze übersteigt.
  2. Versicherte erhält eine schriftliche Bestätigung über die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV -> Wechselbedingungen in PKV sind erfüllt,
  3. Wechsel in PKV ist innerhalb von zwei Wochen rückwirkend möglich, ansonsten gelten die ordentlichen Kündigungsfristen, d.h. zum Ende des übernächsten Kalendermonats,
  4. Informationen zu Tarifen und Leistungen bei privaten Krankenversicherungen einholen,
  5. Antragstellung bei mehreren Gesellschaften,
  6. Nach Annahmeentscheidung der Privatversicherer erfolgt die Entscheidung für ein Angebot,
  7. Schriftliche Kündigung der GKV-Mitgliedschaft und Einreichung der Versicherungsbestätigung der PKV,
  8. Anforderung des Nachweises über die Versicherungszeiten in der GKV und Einreichung dieses Formulars bei der PKV -> Entfall der Wartezeiten.

Anzeige

Wie kann man die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?

Wer bereits privat versichert ist, kann die PKV wechseln. Dies kann dann der Fall sein, wenn man mit den Leistungen nicht mehr zufrieden ist oder die Beiträge erhöht werden. Es gibt zwei Wechselmöglichkeiten:

  • Ordentliche Kündigung: In der Regel können Sie Ihre private Krankenversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Kalender- oder Versicherungsjahresende kündigen.
  • Außerordentliche Kündigung: Im Falle einer Beitragserhöhung können Sie die PKV mit Wirkung zum Erhöhungsdatum innerhalb eines Monats wechseln.

Der Wechsel der privaten Krankenversicherung kann jedoch mit Nachteilen verbunden sein. Daher sollte man sich auf jeden Fall den Rat eines unabhängigen Experten einholen.

Wer den Wechsel auf eigene Faust durchführen möchte, sollte einige Ratschläge beachten. In der Regel ist es vorteilhaft, den bestehenden Vertrag anzupassen oder einen Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer vorzunehmen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen gehen in der Regel die angesparten Altersrückstellungen verloren. Daher sollte man klären, wie hoch die Rückstellungsbeträge sind und ob ggf. Teile davon mitgenommen werden können.

Bei Vorerkrankungen ist es ratsam, zunächst bei verschiedenen PKV-Unternehmen einen Antrag zu stellen. Nach erfolgter Risikoprüfung besteht die Möglichkeit, den nach Preis- und Leistungsgesichtspunkten optimalen Versicherer auszuwählen.

Der Kassenwechsel entfaltet jedoch nur dann seine Wirksamkeit, wenn neben dem Kündigungsschreiben auch ein Nachweis über eine bestehende Folgeversicherung eingereicht wird. Die neue PKV muss sich nahtlos an den alten Vertrag anschließen. Der Folgeversicherungsnachweis muss innerhalb von vier Wochen nach der Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein.

Kündigungsfristen beim PKV-Wechsel

Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollte man die Kündigungsfristen in der PKV einhalten. Diese unterscheiden sich jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft. Neben einer Mindestvertragsdauer, die auch schon mal drei Jahre betragen kann, lassen private Krankenversicherungen eine Kündigung entweder zum

  • Kalenderjahresende oder zum
  • Versicherungsjahresende

zu. Grundsätzlich muss Ihre Kündigung bei allen Versicherungen 3 Monate vorher erfolgt sein. Die Kündigung muss stets in Schriftform erfolgen. Zusammen mit der Kündigung muss dem bestehenden Versicherer der Nachweis über das Bestehen einer Folgeversicherung erbracht werden. Dieses Bestätigungsschreiben muss innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Kündigung beim alten Privatversicherer eingegangen sein. Andernfalls entfaltet die Kündigung keine Wirkung.

Bei Eintritt von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse entfällt die Mindestvertragsdauer.

Weitere Informationen zum PKV-Wechsel

Weitere Artikel