Was ändert sich 2012?
Überblick zu Änderungen 2012
Was ändert sich 2012 für Steuerzahler?
Arbeitnehmer können ab 2012 einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag absetzen. Erkannte der Fiskus bisher 920 Euro pro Jahr an, können künftig pauschal 1.000 Euro ohne Belege von der Steuer abgesetzt werden. Wie die Bundesregierung meldet, müssen damit 22 Millionen Beschäftige keinen Einzelnachweis der Werbungskosten erbringen.
Bei der Entfernungspauschale wird die Berechnung 2012 vereinfacht. Wenn der Steuerzahler verschiedene Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit benutzt, müssen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Sofern die Kosten jedoch höher als die Pendlerpauschale für das gesamte Jahr ist, ist ein Nachweis erforderlich. Steuerzahler können pro Entfernungskilometer 30 Cent absetzen.
Kinderbetreuungskosten sind 2012 leichter von der Steuer absetzbar. Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob die Kinderbetreuung aus beruflichen oder privaten Gründen erfolgt. Maximal können 4.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die "Anlage Kind" in der Steuererklärung wird um eine Seite reduziert und damit vereinfacht.
Ausbildungskosten für die erste Berufsausbildung bzw. ein Erststudium können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag steigt von bisher 4.000 auf 6.000 Euro. Sogenannte Fortbildungskosten für eine zweite Ausbildung bzw. ein Zweitstudium können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Kindergeld wird ab 2012 ohne Einkommensüberprüfung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt. Bislang mussten Eltern nachweisen, dass ihr Nachwuchs nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr hinzuverdiente.
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird hingegen auf 2013 verschoben. Hintergrund sind technische Probleme bei der Umstellung von der Papierkarte auf das elektronische Pendant. Somit behält die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 mit den Eintragungen zu Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuer und sonstigen Freibeträgen weiterhin seine Gültigkeit. Sind Änderungen erforderlich, müssen Arbeitnehmer diese beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Was ändert sich für Arbeitnehmer 2012?
Arbeitnehmer profitieren mit der Gehaltsabrechnung im Januar 2012 von einem geringeren Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aufgrund voller Kassen kann der allgemeine Satz um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent verringert werden. Hintergrund ist, dass die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage den Wert von 1,5 Monatsausgaben für die Renten überschritten hat.
Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben. Der Wert steigt pro Monat auf 5.600 Euro (nach 5.500 Euro in 2011). Im Osten Deutschlands verharrt die BBG dagegen bei 4.800 Euro. Die Bemessungsgrenze stellt die Gehaltsgrenze dar, bis zu der Beiträge für die Sozialversicherungen erhoben werden.
Geänderte Sozialversicherungswerte zum 1.1.2012
Für das Jahr 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Rechengrößen für die Sozialversicherung festgelegt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik fallen die Werte für die Krankenversicherung geringer als im Vorjahr aus. Die maßgeblichen Kennzahlen für 2012 lauten:
1. Krankenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze 2012: 45.900 EUR,
- Versicherungspflichtgrenze 2012: 50.850 EUR.
2. Rentenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze 2012 - West: 67.200 EUR,
- Beitragsbemessungsgrenze 2012 - Ost: 57.600 EUR,
- Beitragsbemessungsgrenze 2012 Knappschaft - West: 82.800 EUR,
- Beitragsbemessungsgrenze 2012 Knappschaft - Ost: 70.800 EUR.
Was ändert sich 2012 bei Lebensversicherungen?
Der Garantiezins in der Lebensversicherung wird ab Januar 2012 für Neuabschlüsse von 2,25% auf 1,75% abgesenkt. Mit dem Garantiezins wird der Sparanteil bei Lebens- und Rentenversicherungen verzinst, also der Betrag, der nach Abzug von Kosten für die Verwaltung und die Absicherung zur Anlage zur Verfügung steht. Gleichzeitig erfolgt auch in der privaten und betrieblichen Vorsorge der schrittweise Einstieg in die Rente mit 67. Rentenleistungen aus der Riester-, Rürup- und Betriebsrente können für Vertragsabschlüsse ab 2012 erst mit 62 (und nicht mehr mit 60) Jahren in Anspruch genommen werden. Die günstige Halbeinkünftebesteuerung für private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gilt künftig erst ab dem 62. Lebensjahr.
Änderungen in der GKV und PKV
Auch in der Krankenversicherung gibt es Änderungen. Für Arbeitnehmer gilt eine höhere Einkommensgrenze zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Ab 2012 muss das Gehalt oberhalb von 50.850 Euro im Jahr liegen, um in das private Krankensystem wechseln zu dürfen. Beamte, Freiberufler und Selbständige können ohne Einhaltung einer Gehaltsgrenze der PKV beitreten.
Ab 2012 gilt eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Dadurch verteuert sich Zahnersatz für Kassen- und Privatpatienten. Gesetzlich Versicherte sind betroffen, sofern sie nicht die Regelversorgung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Mit der GOZ rechnen Zahnärzte über die Grundversorgung hinausgehende Bestandteile bei Kassenversicherten ab. Die Kostensteigerungen liegen im Schnitt bei sechs Prozent. Die privaten Krankenversicherungen rechnen jedoch mit Kostensteigerungen von 14 bis 20 Prozent.
In der GKV erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen von 3.712,50 Euro im Monat auf 3.825 Euro. Bei höheren Einkünften werden keine Kassenbeiträge mehr fällig. Der Mehraufwand für Spitzenverdiener liegt bei 9,23 Euro im Monat.
Was ändert sich bei Hartz IV?
Zum 1. Januar 2012 wird der Hartz IV-Regelsatz für Erwachsene um 10 Euro pro Monat angehoben. Der monatliche Regelleistungssatz erhöht sich damit von 364 auf 374 Euro. Für Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft werden 337 Euro und damit 9 Euro mehr als bisher gezahlt. Die Berechnung des Regelsatzes erfolgt nun nach nachvollziehbaren und transparenten Grundsätzen. Die Anpassung entsprechend der Erhöhung des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt.
- Versorgungswerk(vorheriger Artikel)