Was ändert sich ab 1.1.2010?
Änderungen bei Krankenversicherung, Steuern und Kindergeld
Steueränderungen werden fast jedes Jahr von der Regierung beschlossen. Doch in anderen Bereichen der Sozialversicherung gibt es Neuerungen. So werden für 2010 die Regelungen zum Grundfreibetrag und zum Kindergeld angepasst. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen zum 1.1.2010.
Bürgerentlastungsgesetz und Krankenversicherung
Ab 2010 könen Steuerzahler mehr von den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Die Kosten für die medizinische Grundversorgung können dabei vollständig steuerlich angerechnet werden. Zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten wird jedoch unterschieden:
- Gesetzlich Versicherte: Die Grundversorgung ist voll als Sonderausgabe abzustezen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Krankentagegeld) zählt jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund werden die Ausgaben für die Krankenkasse vom Finanzamt um 4 Prozent gekürzt. Dies bedeutet: Ab 2010 können GKV-Versicherte von dem Höchstbeitrag 96 Prozent oder 3.344,54 Euro im Jahr absetzen. Zusammen mit der Pflegeversicherung ergeben sich so 3.775 Euro. Da Kinderlose einen Zuschlag in der Pflegeversicherung zahlen, können Sie 3.885 Euro geltend machen.
- Privat Versicherte: Da die privaten Versicherungsleistungen in der Regel höher sind als bei den gesetzlichen Kassen, müssen die Wahlleistungen herausgerechnet werden. Dies übernimmt die private Krankenversicherung. Im Schnitt können 80 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Der Basistarif wird zu 100 Prozent vom Finanzamt anerkannt, da er die Leistungen der GKV vollständig nachbildet. Jeder Versicherte erhält von seiner Gesellschaft ein Schreiben, in dem der individuell anzusetzende Betrag mitgeteilt wird.
Höchstbeiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010
Die Größen für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen betragen ab 2010:
- Nicht Selbständige/Beamte: 1.900 EUR Ledige/3.800 EUR Verheiratete,
- Selbständige: 2.800 EUR/Ledige, 5.600 EUR Verheiratete.
Allerdings sind diese Grenze lediglich für den Personenkreis interessant, der relativ geringe Beitragsausgaben für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung vorweist. Wenn also die Beitragszahlungen für den Basisschutz in der Krankenversicherung den Freibetrag nicht übersteigen, können bis zur jeweiligen Obergrenze auch weitere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Dazu zählen z.B. die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, aber auch Aufwendungen für die Arbeitslosen- und die Haftpflichtversicherung. Wenn hingegen die Kosten für die Basisabsicherung zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung über dem Höchstbetrag liegen, sind diese ab dem nächsten Jahr trotzdem in voller Höhe absetzbar. Dann ist die Höchstgrenze praktisch aufgehoben. Weitere Vorsorgeaufwendungen können in diesem Fall jedoch nicht mehr berücksichtigt werden.
Kindergeld und Kinderfreibeträge
Die Verdienstgrenzen für Kinder über 18 Jahren werden angehoben. So gehen ab 2010 das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge erst dann verloren, wenn die jährlichen Einkünfte den Betrag von 8.004 Euro übersteigen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2009 können Eltern auch Kindergeld oder Kinderfreibeträge beanspruchen, wenn ihre Kinder den "Freiwilligen Dienst aller Generationen" leisten.
Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2010 ebenfalls angehoben. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 184 Euro pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 190 Euro pro Monat und für alle weiteren je 215 Euro monatlich.
Steuern: Anhebung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, auf das keine Einkommensteuern zu zahlen ist, wird angehoben. Ab 2010 liegt der Grundfreibetrag bei 8.004 Euro für Alleinstehende und bei 16.009 Euro für Verheiratete. Der Steuertarif wird zudem abgesenkt. Dies bedeutet, dass bei gleichem Einkommen ab 2010 geringere Steuern anfallen.
Rentner sind ab 2010 erst dann steuerpflichtig, wenn die Bezüge aus Privat-, Firmen- und gesetzlichen Renten bei Alleinstehenden den Betrag von jährlich 8.004 Euro übersteigen. Bei Verheirateten liegt der Wert bei 16.009 Euro im Jahr.
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- Steuern auf Ablaufleistungen(vorheriger Artikel)
Zum Jahreswechsel ändern sich viele Werte in der Sozialversicherung. Zudem gelten neue Richtlinien bei den Steuern, in der Krankenversicherung und beim Kindergeld. Wie zeigen Ihnen übersichtlich, was sich ab dem 1.1.2010 für Sie ändert.