Welche Versicherungen zahlen bei Sturmschäden?
Mehr Stürme und Orkane sorgen für Schäden
Sturmschäden - Versicherungen erstatten Kosten
Ob "Kyrill", "Joachim" oder "Ulli" - die Zahl der schweren Stürme und Orkane in Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. Umgeknickte Bäume und herumfliegende Häuserteile sorgen für Straßensperrungen und Beschädigungen an Häusern und Autos. Oftmals sorgen starke Niederschläge für vollgelaufene Keller und richten hohe Sachschäden am Inventar an. Für Betroffenen stellt sich daher die grundsätzliche Frage, welche Versicherung bei Sturmschäden für die entstandenen Kosten aufkommt.
Die überwiegende Zahl aller Schäden durch Sturm und Starkregen betreffen die Wohngebäudeversicherung. Mehr als 70 Prozent der Sturmschäden entfallen bei den Versicherungsgesellschaften auf diese Sparte. Mit der Hausversicherung sichern Eigenheimbesitzer ihre Immobilie. Allerdings gilt als Voraussetzung für die Entschädigung durch die Versicherung, dass der Sturm mindestens die Windstärke 8 (d.h. Geschwindigkeit von 63 km/h) aufweist. Wer Zweifel an der Windstärke, sollte sich an die Wetterämter wenden, die für die betroffene Region die Daten veröffentlichen. Weiterhin muss das Einzelrisiko "Sturm" expliziter Vertragsbestandteil sein. Nur dann werden Schäden am Dach, Schornstein oder Satellitenanlage bezahlt.
Eine Photovoltaikanlage muss übrigens mit einer separaten Solarversicherung abgesichert werden. Nur diese Zusatzpolice ersetzt die Sturmschäden und die Einkommensausfälle, die durch den Betriebsausfall verloren gehen.
Hausrat- und Kfz-Versicherungen bei Sturmschäden
Schäden an Einrichtungsgegenständen, Möbeln und Kleidung, die durch einen Sturm verursacht werden, werden von der Hausratversicherung ersetzt. Dies gilt auch für Folgeschäden, z.B. wenn durch einen Orkan das Hausdach beschädigt wird und der Regeln das Mobiliar beschädigt. Die beschädigten Sachen werden zum Neuwert erstattet. Im Versicherungsschutz enthalten sind ebenfalls die Kosten für Sturmschäden an Markisen oder Satellitenschüsseln. Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben werden über die separate Glasversicherung abgesichert. Darin sind auch die Kosten für eine zwischenzeitliche Notverglasung enthalten. Allerdings sollten Versicherungsnehmer darauf achten, beim Verlassen des Hauses oder bei angekündigten Stürmen die Fenster zu schließen. Ansonsten muss die Versicherung bei Sturmschäden nicht zahlen.
Sturm und Hagel können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen. Für die Kosten durch herabfallende Dachziegel oder umstürzende Bäume kommt die Kaskoversicherung des Kfz-Halters auf. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten und erstattet bei einem Totalschaden den Zeitwert des Autos. Der Versicherte muss lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung bleibt bei Sturmschäden unberührt.
Sogenannte mittelbare Sturmschäden werden von der Teilkasko jedoch nicht getragen. Wenn ein Autofahrer aus Unachtsamkeit gegen einen umgestürzten Baum fährt, der aufgrund eines Sturms auf der Straße liegt, muss die Vollkasko einspringen. Diese zahlt auch für eigenes Verschulden.
Haftpflicht bei bestimmten Sturmschäden
Bei Sturmschäden kann möglicherweise die Haftpflichtversicherung einspringen. Wenn durch einen herunterfallenden Dachziegel andere Fahrzeuge, Immobilien oder Personen beschädigt werden, greift bei selbstbewohnten Immobilien die Privathaftpflicht und bei Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Der Hauseigentümer muss für Sturmschäden nur dann nicht aufkommen, wenn er die regelmäßige Kontrolle des Dachs durch einen spezialisierten Betrieb nachweisen kann (Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 22 U 76/02). Wer z.B. das Dach alle drei Monate von Experten überprüfen lässt, kommt seiner Gebäudeunterhaltungspflicht nach.
Elementarschadendeckung bei Starkregen
Neben Sturmschäden führen starke Regelfälle oftmals zu Wasserschäden an Mobiliar und Immobilien. Wer die Kosten für Überschwemmungen durch Starkregen über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung absichern möchte, muss den Zusatzbaustein "Elementarschadendeckung" abschließen. Zu den Elementarschäden zählen neben Überschwemmungen auch Erdrutsche, Erdbeben oder Schneerutsch.
Ist der Zusatztarif nicht in der Versicherung enthalten, decken Versicherungen nur Überschwemmungen ab, die als Folge eines Rohrbruchs eintreten. Da rund die Hälfte aller Überschwemmungsschäden inzwischen auf Starkregen zurückzuführen sind, sollte jede Police diesen Baustein enthalten.
Was tun bei Sturmschäden?
Ein Sturmschaden muss der Versicherung unverzüglich, d.h. so schnell wie möglich, gemeldet werden. Zudem hat der Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Daher sind geringfügige Reparaturen an Dächern, Fenstern oder Türen erlaubt, damit sich der Schaden nicht vergrößert. Normalerweise zieht die Versicherung bei umfangreichen Schäden einen Gutachter zu Rate. Hilfreich ist es, vom Schadenort Fotos zu machen.
Die Versicherung benötigt bei der Schadenmeldung in der Regel folgende Angaben:
- Versicherungsnummer,
- Art und Umfang des Schadens,
- Telefonnummer für Rückfragen.
- Unisex-Tarife(vorheriger Artikel)
- Versicherungen bei Unwetterschäden(nächster Artikel)