Versicherungen für Freiberufler
Überblick zu Versicherungen für Freiberufler
Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige
Viele Versicherer bieten besondere Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige an. Ein Grund hierfür stellt die Tatsache dar, dass Freiberufler und Selbstständige im Gegensatz zu Arbeitnehmern in vielen Fällen einen größeren Entscheidungsspielraum bei der Auswahl ihrer Versicherungen haben.
Nichtsdestotrotz werden von Freiberuflern und Selbstständigen zumindest im privaten Bereich nicht automatisch mehr Versicherungen benötigt. Viel mehr ist es für diese Personengruppen wichtig, die Versicherungssummen ihren speziellen Bedürfnissen anzupassen.
So besteht beispielsweise im Bereich der privaten Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge für Selbstständige und Freiberufler in der Regel ein höherer Versicherungsbedarf, da sich viele Versicherungsnehmer gegen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden. Dies wiederum führt dazu, dass sich die Versorgungslücke im Alter aber auch für den Fall des Eintritts einer Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit vergrößert. Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist es zwingend notwendig, dass die Versicherungen für Freiberufler beziehungsweise Selbstständige höher Versicherungssummen enthalten als vergleichbare Versicherungen für Arbeitnehmer.
Private Absicherung durch Versicherungen für Freiberufler
Wie bereits erwähnt, sollten sich Freiberufler unbedingt gegen die wichtigsten Risiken absichern. Dies hat auch der deutsche Gesetzgeber erkannt. Er sieht deshalb für diese Personengruppe zum Teil eine Versicherungspflicht vor. So ist zum Beispiel jeder Freiberufler dazu verpflichtet, eine Kranken- sowie Pflegeversicherung abzuschließen. Zusätzlich dazu ist aber auch der Abschluss einer Rentenversicherung zwingend zu empfehlen.
Der Abschluss solcher Versicherungen für Freiberufler ist grundsätzlich bei einer gesetzlichen oder privaten Kranken- beziehungsweise Rentenversicherung möglich. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass Freiberufler bei den gesetzlichen Versicherungen in der Regel sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu zahlen haben. Ausnahmen hiervon gelten jedoch unter Umständen für Künstler. Für diese besteht nämlich bei Vorliegen der Voraussetzung die Möglichkeit, als Mitglied der Künstlersozialkasse nur den Arbeitnehmeranteil in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu zahlen. Der Abschluss solcher Versicherungen für Freiberufler ist in der Regel für folgende hauptberufliche Künstler möglich:
- Musiker,
- darstellende und bildende Künstler,
- Schriftsteller und Journalisten.
Die Prüfung der Pflichtmitgliedschaft in der KSK wird von den Krankenkassen oder Rententrägern vorgenommen.
Weitere Versicherungen für Freiberufler
Neben der privaten Vorsorge ist es für Freiberufler auch sehr wichtig, Versicherungen gegen weitere Risiken abzuschließen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei vor allem die Haftpflicht- und Sachversicherungen.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmer ist es für Freiberufler in diesem Bereich jedoch zum Teil notwendig, zusätzliche Risiken separat zu versichern. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass die privaten Versicherungen für Freiberufler beruflich bedingte Schäden in der Regel nicht regulieren.
Aus diesem Grund empfiehlt sich für jeden Freiberufler, eine Berufshaftpflichtversicherung für den jeweiligen Berufsstand abzuschließen. Diese Versicherung ersetzt nämlich alle Schäden, die ein Freiberufler im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einem Dritten zufügt. Für den eigenen entstanden Schaden kommt diese Versicherung jedoch nicht auf. Dieser wird grundsätzlich nur über eine Inventar- oder eine andere Sachversicherung reguliert.
Neben den bereits genannten Versicherungen gibt es noch viele andere Versicherungen für Freiberufler. Ein Abschluss zusätzlicher Versicherungen ist aber nicht für alle Freiberufler zwingend notwendig.
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