Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz im Überblick
Die Bedeutung vom Verkehrsrechtsschutz für Verkehrsteilnehmer
In der Regel ist jeder Verkehrsunfall mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden. Diese hat der Unfallverursacher an den Geschädigten zu ersetzen. In Abhängigkeit vom benutzten Verkehrsmittel des Unfallverursachers kann die Schadensregulierung dabei durch die Kfz-Haftpflicht oder bei einem Unfall, welcher nicht durch ein Kfz verursacht wurde, durch die private Haftpflichtversicherung reguliert werden. Eine Regulierung des eigenen Schadens ist durch diese Versicherung jedoch nicht vorgesehen. Falls jedoch eine Kaskoversicherung vorhanden ist, kann ein Unfallverursacher diese in Anspruch nehmen.
Dabei gilt jedoch zu beachten, dass zumindest im Bereich der Kfz-Versicherungen sowohl die Inanspruchnahme der Kfz-Haftpflicht als auch der Kfz-Vollkasko zu einer Hochstufung des Versicherungsnehmers und somit auch zu höheren Kosten führt. Aus diesem Grund sollte gerade bei fragwürdigen Fällen nicht sofort die Schuld anerkannt werden. Im Zweifelsfall kann nämlich mit einer Versicherung für den Verkehrsrechtsschutz vor Gericht die Unschuld oder zumindest die Teilschuld des Versicherungsnehmers festgestellt werden. Deshalb ist der Verkehrsrechtsschutz vor allem für Autofahrer sehr wichtig.
Leistungsumfang beim Verkehrsrechtsschutz
Verbraucher haben die Möglichkeit, bei den verschiedensten Gesellschaften eine Versicherung für den Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass je nach Gesellschaft der Leistungsumfang bei dieser Versicherung variieren kann. Während einige Versicherungsgesellschaften beispielsweise nur bei Unfällen, Bußgeldbescheiden und ähnlichen Sachverhalten eintreten, erweitern andere Gesellschaften den Bereich Verkehrsrechtsschutz um Streitfälle im Bereich des Vertrag- und Sachenrechts. Dadurch haben die Versicherungsnehmer beispielsweise auch die Möglichkeit, sich bei Auseinandersetzungen bezüglich einer unsachgemäßen Fahrzeugreparatur gerichtlich vertreten zu lassen.
In Abhängigkeit vom versicherten Risiko übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung alle entstehenden Kosten für die anwaltliche Vertretung, für das Gericht sowie die Erstellung von notwendigen Gutachten. Je nach Vertragsgestaltung ist es hier jedoch möglich, dass der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung bezahlen muss. Einige Gesellschaften bieten ihren Versicherungsnehmern jedoch eine erste kostenlose anwaltliche Beratung, diese erfolgt oftmals am Telefon, an. Dadurch ist möglich, vorab zu prüfen, ob eine Angelegenheit einen gerichtlichen Erfolg versprechen könnte.
Abschluss einer Versicherung im Bereich Verkehrsrechtsschutz
Verkehrsteilnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. So ist es beispielsweise denkbar, den Bereich Verkehrsrechtsschutz in die private Rechtschutzversicherung zu integrieren. Neben den Rechtschutzversicherungen bieten jedoch auch andere Gesellschaften als Ergänzung zu bestehenden Verträgen die Möglichkeiten des Abschlusses einer solchen Versicherung an. Hierzu zählen unter anderem folgende Vertragskombinationen:
- Abschluss eines Verkehrsrechtsschutzvertrages beim Kfz-Versicherer als Ergänzung zur Haftpflicht- beziehungsweise Kaskoversicherung,
- Einschluss des Verkehrsrechts bei einem Automobilklub in den Kfz-Schutzbrief.
Je nach gewählter Kombination ist hier jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz entweder personen- oder fahrzeuggebunden sein kann. Gerade für Familien kann es deshalb sinnvoller sein, Kombiverträge zu wählen, bei denen sowohl alle Fahrzeuge als auch Familienmitglieder versichert sind. Zudem sollte bei Bedarf auch darauf geachtet werden, inwieweit sich der Versicherungsschutz auch auf das Ausland bezieht und ob noch zusätzliche Leistungen eingeschlossen sind. Nur unter Berücksichtigung aller individuellen Faktoren kann nämlich sichergestellt werden, dass ein ausreichender Schutz besteht.
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