Verbraucherinsolvenz
Verbraucherinsolvenz: die Lösung für Schulden?
Verbraucherinsolvenz: Immer mehr Schuldner
Die Verbraucherinsolvenz ist ein Schuldenregulierungsverfahren für Privatpersonen. Seit der Einführung der Privatinsolvenz im Jahr 1999 ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren drastisch angestiegen. In den Jahren 1999 bis 2003 haben sich die privaten Insolvenzen verzehnfacht. Im Jahr 2010 wurde die Privatinsolvenz 139.000 Mal in Anspruch genommen.
Die Gründe für die steigende Zahl privater Insolvenzverfahren sind vielseitig. Die Schuldenberge türmen sich besonders häufig im Falle von Arbeitslosigkeit und bei Arbeitnehmern mit Niedriglöhnen. Auch Finanzierungen aller Art vom Autokredit bis zu Versandhausbestellungen enden nicht selten in der Schuldenfalle. Seit 2001 ist für Schuldner, die eine Verbraucherinsolvenz anmelden, eine Stundung der Verfahrenskosten möglich, was zu einem weiteren Anstieg der Privatinsolvenzen geführt hat.
Seit 2001 können also auch Schuldner eine Insolvenz anmelden, denen kein Geld zur Deckung der Verfahrenskosten zur Verfügung steht. Im Durchschnitt stehen private Schuldner mit rund 60.000 Euro in den Miesen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht grundsätzlich allen überschuldeten Privatpersonen sowie ehemaligen Selbstständigen mit weniger als 20 Gläubigern offen.
Verbraucherinsolvenz: Das Verfahren
Die Verbraucherinsolvenz wird unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, einer Schuldnerberatungsstelle oder auch Verbraucherzentrale eröffnet. Eine Verbraucherinsolvenz gliedert sich in mehrere Schritte: außergerichtliche Einigung, gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren.
Die außergerichtliche Einigung umfasst eine Forderungsaufstellung aller Schulden. Mithilfe eines Schuldenbereinigungsplans wird hiermit ein Vergleich zwischen den Gläubigern und dem Schuldner angestrebt, um das Insolvenzverfahren abzuwenden. Scheitert die außergerichtliche Einigung, weil Gläubiger sich nicht auf einen Vergleich einlassen oder dem Schuldner keine finanziellen Mittel für einen Vergleich zur Verfügung stehen, kommt es zum Schuldenbereinigungsverfahren. Das eigentliche Insolvenzverfahren wird beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt und vom Anwalt oder der Schuldnerberatung durchgeführt. Das Gericht prüft nun noch einmal, ob eine außergerichtliche Einigung möglich wäre.
Ist dies nicht der Fall, beginnt das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Verbraucherinsolvenz läuft sechs Jahre, in denen das Einkommen des Schuldners oberhalb der Pfändungsgrenze (rund 1.000,- Euro) abgetreten und unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Im Anschluss wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt und die Wohlverhaltensphase beginnt.
Verbraucherinsolvenz: immer sinnvoll?
Viele Schuldner schlittern einfach in eine Überschuldung und eine anschließende Privatinsolvenz. Günstige Kredite für Autos oder Internetbestellungen sind an jeder Ecke zu bekommen und häufen sich dann zu einer nicht mehr zu bewältigenden Schuldenlast. Häufig nehmen gutgläubige Menschen auch für andere Personen einen Kredit auf oder werden vom Bürgen selbst zum Schuldner. Eine Überschuldung lässt sich nur vermeiden, wenn man nicht über seine finanziellen Verhältnisse lebt und Finanzierungen nur auf solider Basis abschließt.
Und wenn sich doch mal ein paar Forderungen ansammeln: Eine Verbraucherinsolvenz ist nicht der bequemste Weg aus der Schuldenfalle, sondern die letzte Möglichkeit zur Schuldenbereinigung. Es empfiehlt sich, immer erst die Lebenshaltungskosten wie die Miete pünktlich zu bezahlen und mit den Gläubigern zur Schuldenregulierung in Kontakt zu treten. Kein Gläubiger will auf seinem Geld sitzen bleiben – und das ist bei einer Privatinsolvenz meist der Fall. Deshalb sind in vielen Fällen auf Nachfrage Stundungen oder Vergleiche möglich. Wer nämlich Insolvenz anmeldet, hat über lange Jahre keine Bonität mehr.
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