Unternehmenssteuern

Unternehmenssteuern in Deutschland

Das deutsche Steuersystem ist bei Unternehmensbesteuerung sehr komplex. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die deutschen Unternehmenssteuern geben.

Unterscheidungsmöglichkeiten bei den Unternehmenssteuern

Der deutsche Staat benötigt für die Finanzierung seiner Staatsausgaben liquide Mittel. Diese setzen sich überwiegend aus Steuern und Abgaben zusammensetzen. Um dabei genügend Einnahmen zu verzeichnen, werden verschiedene Steuersubjekte und -objekte besteuert.

Wichtige Steuersubjekte stellen unter anderem Privatpersonen sowie Unternehmen dar. Je nach Steuersubjekt und -objekt erfolgt die Steuererhebung auf der Grundlage des Ertrags, des Verbrauchs oder der Substanz. Eine Besonderheit dabei ist es, dass eine Vielzahl der Steuern bei Privatpersonen sowie Unternehmen denselben Regelungen unterliegt. So sind zum Beispiel die Steuerrichtlinien bei der Grundsteuer, diese Steuer ist eine Form der Subtanzsteuer, sowie der Grunderwerbssteuer, diese Steuer zählt zu den Verbrauchssteuern, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gleich.

Im Gegensatz dazu gibt es jedoch bei den Ertragssteuern wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Steuersubjekten. So gibt es hier beispielsweise spezielle Formen der Unternehmenssteuern. Diese Unternehmenssteuern tragen andere Bezeichnungen und sind nur von Unternehmen, soweit sie in Deutschland ansässig sind, abzuführen.

Unternehmenssteuern auf den Ertrag

Im Vergleich zu den Verbrauchs- und Substanzsteuern stellen die Ertragssteuern für Unternehmen eine besondere Kostenposition dar, da diese Unternehmenssteuern vor allem bei wirtschaftlich starken Unternehmen sehr hoch ausfallen können. Aus diesem Grund empfiehlt es sich bereits bei der Unternehmensgründung, die steuerrechtlichen Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensformen zu berücksichtigen. Es gilt nämlich zu beachten, dass unterschiedliche Unternehmenssteuern auf den Ertrag erhoben werden können. Während nämlich natürliche Personen nur ihre Einkünfte im Rahmen des Einkommensteuergesetzes versteuern müssen, können Unternehmen auch noch anderen Steuerarten unterliegen. Als Beispiele hierfür sind unter anderem die Körperschafts- und Gewerbesteuern zu nennen.

Die Festlegung der Steuerart erfolgt dabei auf der Grundlage der Unternehmensform. Während beispielsweise alle Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften ihren Gewinn im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes versteuern müssen, ist der Gewinn aus einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich körperschaftssteuerpflichtig und unterliegt erst bei der Ausschüttung der Einkommenssteuerpflicht.

Zudem ist es bei Unternehmen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, möglich, dass sie zusätzlich zu den bereits genannten Steuerarten noch eine Gewerbesteuer abführen müssen.

Die Doppelbesteuerung bei den Unternehmenssteuern

Neben der deutschen Bundesrepublik erheben auch die meisten anderen Länder der Welt Unternehmenssteuern. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen sowie international agierende Konzerne mit Niederlassungen in verschiedenen Ländern doppelt besteuert werden.

Um dies zu verhindern und somit die allgemeine Freizügigkeit beim Kapitalverkehr sowie der Auswahl einer Niederlassung nicht einzuschränken, gibt es mittlerweile zwischen den einzelnen Ländern verschiedene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Je nach Länderkonstellation können sich die hierbei Regelungen jedoch sehr stark unterschieden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für alle Unternehmen vor einer geplanten Expansion in das Ausland, die geltenden Richtlinien zu den Unternehmenssteuern einzuholen. Diese sind dann bei einer Entscheidung für oder gegen einen Standort zu berücksichtigen. Zudem sind auch alle möglichen Alternativen genau zu überprüfen. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, die Standortattraktivität eines Landes richtig abzuschätzen und eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Weitere Artikel