Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
BU-Versicherung sollte jeder haben
Sollte man eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben? Oder sogar beide Policen? Viele Versicherungskunden stellen sich die Frage, für welche der beiden Versicherungen sie sich entscheiden sollen. Die BU-Versicherung gehört auf jeden Fall ins Portfolio.
Oftmals wird die Frage aufgeworfen, ob man anstelle einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht besser die Unfallversicherung abschließen sollte. Schließlich sind die Beiträge doch deutlich geringer.
Eine private Unfallversicherung ist jedoch mit BU-Versicherung nicht vergleichbar - das eine Produkt kann das andere nicht ersetzen. Die BU-Versicherung zahlt sowohl bei einem Unfall als auch Krankheit – aber nur wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt.
Was sind die Unterscheide der beiden Versicherungen?
Die Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls. Wenn kein Unfall im Sinne der versicherungsbedingungen vorliegt, ist die Versicherung leistungsfrei. Der Schutz tritt allerdings schon bei kleinsten dauerhaften Beeinträchtigungen in Kraft. Ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht, spielt keine Rolle. Die private Unfallversicherung bietet dabei auch zu Hause oder in der Freizeit Schutz, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr greift.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss für jeden Beschäftigten und stellt eine Basisabsicherung dar, während die Unfallversicherung den nicht ausreichenden gesetzlichen Schutz ergänzt. Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind deutlich höher als für eine private Unfallversicherung, weil der Versicherungsfall häufiger eintritt. Die BU-Versicherung ersetzt das Arbeitseinkommen und ist somit eine Versicherung gegen das Risiko, kein Arbeitseinkommen mehr erzielen zu können.
Ber der BU-Versicherung ist für die Zahlung der versicherten Rente entscheidend, dass der bisherige Beruf zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann. Zur Auszahlung kommen nicht wie bei der Unfallversicherung Kapitalleistungen, sondern ausschließlich Rentenzahlungen. Die BU-Rente wird nicht lebenslang, sondern nur bis zu einem versicherten Endalter erbracht - im Idealfall knüpfen daran die Altersrenten an.
Vorsicht ist bei "alten" BU-Verträgen angebracht. Denn in Verträgen vor 2001 haben die Versicherer die Möglichkeit der "abstrakten Verweisung". Versicherte gelten in diesem Fall nicht als berufsunfähig, wenn sie noch eine vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
