Unfallrentenversicherung
Versicherungsschutz bei Unfällen
Die Unfallrentenversicherung als Bestandteil der Unfallversicherung
Eine Unfallrentenversicherung ist Versicherung, die nur bei schwerwiegenden Unfällen in Kraft tritt. In der Regel erfolgt eine Leistung erst ab einem Grad der Invalidität von 50 Prozent, kleinere Unfälle sind somit durch diese Versicherung nicht abgedeckt. Der Vorteil des Ausschlusses kleinerer Unfälle liegt darin, dass der Versicherungsnehmer von sehr geringen Beiträgen profitieren kann. Zumeist kostet eine solche Unfallversicherung nur ein Bruchteil einer vergleichbaren Berufsunfähigkeitsversicherung.
Aus diesem Grund stellt diese Versicherung eine sinnvolle Alternative beziehungsweise Ergänzung dar. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Versicherung nur bei einer unfallbedingten Unfähigkeit Leistung in Form einer monatlichen Rente gewährt. In Abhängigkeit vom ausgeübten Beruf ist deshalb in vielen Fällen ein zusätzlicher Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich.
In den meisten Fällen wird eine Unfallrentenversicherung nicht als einzelnes Produkt, sondern als Paket angeboten. In diesem sind neben besagter Rentenversicherung zumeist eine einmalige Invaliditätszahlung sowie die Zahlung eines Krankenhaustagegelds vereinbart. Hinsichtlich der Höhe des Krankenhaustagegelds sollte eine Summe gewählt werden, dass sie der Höhe Zuzahlung sowie den zusätzlich entstehenden Kosten entspricht. Die Höhe der einmaligen Invaliditätszahlung ist wiederum vom Grad der Invalidität abhängig. Aufgrund der einzelnen Unfallrente kann die Invaliditätssumme vergleichsweise niedrig angesetzt werden, da sie eher dem Umbau und nicht der Absicherung des Lebensstandards dient.
Denkbare Kombinationen bei der Unfallrentenversicherung
Eine Unfallrentenversicherung deckt nur unfallbedingte Risiken ab einem bestimmten Grad der Invalidität ab. Sie stellt somit keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar, kann aber in Kombination mit dieser zur Sicherung des Lebensstandards beitragen. Der Grund hierfür ist liegt im Unterschied zwischen der Invalidität und der Berufsunfähigkeit aufgrund einer Berufserkrankung. Am besten lässt sich dies an einem Beispiel mit folgenden Eckdaten erklären:
- Beruf: Bäcker
- Geburtsjahr: 1975
- monatlicher Nettoverdienst: 1.500 Euro
- abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente: 1.000 Euro
- abgesicherte Unfallrente: 1.000 Euro.
Sollte im Beispiel der Versicherungsnehmer aufgrund einer Mehlallergie an einer Berufsunfähigkeit leiden, erhält er aufgrund seines Geburtsjahres von der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistung. Allerdings kann er aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente von 1.000 Euro beziehen. Ihm entsteht somit eine Versorgungslücke von 800 Euro.
Langfristig ist jedoch anzunehmen, dass er aufgrund seines jungen Alters durch eine Umorientierung auf dem Arbeitsmarkt eine andere Tätigkeit aufnehmen und zukünftig ein entsprechendes Einkommen erzielen kann. Sollte hingegen die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls beispielsweise wegen einer Querschnittslähmung auftreten, erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich Leistungen aus der Unfallrentenversicherung und bezieht Renten in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich erhält wahrscheinlich auch eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie am Beispiel verdeutlicht wurde, ist eine Unfallrente somit eine gute Ergänzung für den Fall der gänzlichen Arbeitsunfähigkeit.
Die kapitalgedeckte Unfallrentenversicherung
Einige Versicherungsgesellschaften bieten neben einer Risikounfallrentenversicherung auch kapitalgedeckte Versicherungen an. Bei diesen Versicherungen werden die Beiträge zur Unfallrentenversicherung aus den Kapitalerträgen erzielt. Der Versicherungsnehmer erhält dann am Ende der Laufzeit alle eingezahlten Beiträge zuzüglich einer Überschussbeteiligung ausgezahlt. Auf den ersten Blick scheint dieses Angebot sehr lukrativ. Es ist jedoch zu bemängeln, dass die Absicherung einer ausreichenden Unfallrente nur bei einer Einzahlung von sehr hohen Beiträgen möglich ist. Zudem ist zu kritisieren, dass der Versicherungsnehmer durch die Kombination mit einer kapitalbildenden Versicherung nicht zu jeder Zeit beziehungsweise nur bei Kündigung der Unfallversicherung frei über sein Kapital verfügen kann.
Ein weiterer Kritikpunkt bei dieser Versicherung stellt die zum Teil sehr niedrige Rendite dar. Laut diversen Untersuchungen kann es unter Umständen sinnvoller sein, die Beiträge zur Unfallrentenversicherung in eine reine Risikoversicherung fließen zu lassen und die Differenz zu den Beiträgen zu einer kapitalbildenden Versicherung in eine renditestarke Anlage zu investieren. Um dies zu überprüfen, sollte der Versicherungsnehmer eine Vergleichsrechnung anstreben. In der Regel wird eine solche Vergleichsrechnung ergeben, dass sich zwei einzelne Verträge lukrativer gestalten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer bei getrennten Verträgen im Leistungsfall nicht von der Beitragsübernahme seitens der Versicherungsgesellschaft bei der kapitalbildenden Versicherung profitieren kann.
Weitere Informationen
- Unfall- oder BU-Versicherung(vorheriger Artikel)