Transportversicherung
Überblick zur Transportversicherung
Die Transportversicherung
In Deutschland werden nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr jährlich circa 4 Milliarden Tonnen Güter gewerblich auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser oder in der Luft transportiert.
Um dieses Transportaufkommen bewältigen zu können, werden vor allem Lkw eingesetzt. Allerdings kann es gerade auf der Straße zu vielen Unfällen kommen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen wichtig, im Schadensfall ausreichend versichert zu sein.
Damit ein gewerblich tätiges Transportunternehmen im Schadensfall seiner Pflicht aus der Verkehrshaftung nachgehen kann, sind auf der Grundlage des §7a GüKG einige Frachtführer dazu verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen. Diese spezielle Transportversicherung kann im Grunde mit jeder Betriebshaftpflichtversicherung verglichen werden. Die Besonderheit liegt allein darin, dass die Verkehrshaftungsversicherung speziell auf die Bedürfnisse von Frachtführern zugeschnitten ist. So sind in dieser Transportversicherung zum Beispiele zahlreiche zusätzliche Risiken eingeschlossen. Das eigene Fahrzeug beziehungsweise die Ware ist durch diese Versicherung jedoch nicht versichert.
Die Transportversicherung im Werkverkehr
Da durch eine Verkehrshaftungsversicherung ebenso wie bei der Betriebs- und Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden Dritter abgedeckt sind, möchten die meisten Unternehmen auch ihr eigenes Risiko absichern. Deshalb schließen viele Unternehmen für ihre Transportmittel eine Kaskoversicherung ab. Diese trägt jedoch nur die Kosten, die zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder eines Diebstahls am Fahrzeug selbst entstehen. Die Beschädigung beziehungsweise der Verlust der Ladung ist somit durch die Kaskoversicherung nicht abgesichert.
Um hier einen umfangreichen Versicherungsschutz herstellen, kann sich der Abschluss einer Werkverkehrsversicherung als eine spezielle Form der Transportversicherung empfehlen. Hierbei gilt jedoch unbedingt zu beachten, dass diese Transportversicherung nur für den Werksverkehr gilt. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen folgende Bedingungen vorliegen:
- Beförderung der Güter dient dem eigenen Unternehmen/ Zweck,
- Beförderung der Güter erfolgt durch eigene Mitarbeiter,
- Beförderung der Güter erfolgt durch eigene Fahrzeuge.
Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Werkverkehrsversicherung abgeschlossen werden. Anderenfalls ist nur der Abschluss einer Warentransportversicherung möglich.
Warentransportversicherung als weitere Form der Transportversicherung
Neben den bereits genannten Formen der Transportversicherung gibt es noch die sogenannte Warentransportversicherung. Diese eignet sich vor allem dann, wenn ein Transportgut sowohl betriebsintern als auch -extern transportiert und zum Teil auch zwischengelagert wird. Denn durch einen mehrmaligen Transportwechsel ‒ dieser liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Transportgut erst von einem externen Unternehmen geliefert und später innerbetrieblich verteilt wurde ‒ kann es bei der Feststellung der Haftung zu Problemen kommen. Oft kann bei der Feststellung eines Schadens nicht mehr genau beurteilt werden, wann ein Gut beschädigt wurde und der Schaden wird nur ersetzt, wenn das Unternehmen eine Warentransportversicherung besitzt.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist für alle Unternehmen aus Industrie und Handel bei den verschiedenen Gesellschaften möglich. Da sich aber auch bei annähernd gleichen Konditionen die Versicherungsprämien stark unterscheiden können, sollte sich jedes Unternehmen mehre Angebote für eine solche Transportversicherung einholen.
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