Tierhalterversicherung

Tierhalterversicherung für Hunde und Pferde

Wer zahlt, wenn Hunde plötzlich zubeißen oder einen Unfall verursachen? Mit einer Tierhalterversicherung sind alle Halter auf der sicheren Seite.

Was ist eine Tierhalterversicherung?

Mit einer Tierhalterversicherung ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeint. Nach deutschem Recht haften Halter nämlich für ihr Tier und die Folgen seines Verhaltens. Mit einer Tierhalterversicherung werden Schadenersatzansprüche dritter Personen abgedeckt, die durch das Tier verursacht wurden. Kleine und große Hunde könnten eine Person durch einen Biss verletzen oder Pferde einen Verkehrsunfall verursachen. Ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung haften Halter mit ihrem Vermögen für ihr Tier – und das kann teuer werden.

Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherungen zählen zu den wichtigsten Tierhalterversicherungen im privaten Bereich. Die Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für Kleintiere wie Kaninchen oder Katzen ist hingegen keine separate Tierhaftpflichtversicherung notwendig: Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Die private Haftpflicht ist eine wichtige Versicherung für jedermann und kommt auch für die seltenen, aber möglichen Schadenersatzansprüche Dritter auf, die durch ein Kleintier verursacht werden. Hunde oder Pferde zählen jedoch nicht zu den Kleintieren und benötigen daher eine separate Versicherung.

Tierhalterversicherung: Die Hundehalterhaftpflicht

Die Landeshundegesetze schreiben eine Hundehalterhaftpflicht als Tierhalterversicherung derzeit nur in einigen Bundesländern wie Niedersachsen verbindlich vor. Auch wenn die Hundehalterhaftpflicht nicht für jeden Halter verpflichtend ist, ist sie dennoch ohne Einschränkungen empfehlenswert für jeden Hundehalter. Missgeschicke können im Alltag schnell passieren – das gilt auch für Hunde. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt durch den versicherten Hund verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden zuverlässig ab. Zu Personenschäden kann es beispielsweise durch einen Biss kommen und zu Sachschäden durch beschädigte Gegenstände in fremden Haushalten. Bei Verkehrsunfällen steigen die zu erwartenden Schadenersatzansprüche noch einmal dramatisch an.

Die Hundehaftpflicht wird als Tierhalterversicherung meist preisgünstig angeboten. Auch sogenannte Kampfhunde bekommen bei vielen Versicherern heute problemlos einen Haftpflichtschutz. Bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es sogar einheitliche Beiträge für alle Hunde. Je nach Versicherungsbedingungen gilt die Hundehalterhaftpflicht auch im Ausland und für den Fall, dass der Hund von anderen Personen beaufsichtigt wird.

Tierhalterversicherung: Die Pferdehalterversicherung

Neben der Hundehalterhaftpflichtversicherung ist besonders die Pferdehalterhaftpflicht als Tierhalterversicherung für Privatpersonen von Bedeutung. Die Pferdeversicherung richtet sich an Halter von Pferden und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das versicherte Pferd verursacht werden. Auch sorgsamen Haltern kann es im Alltag passieren, dass ihnen ein Pferd von der Koppel entwischt und beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht. Je nach Vertrag sind in der Pferdehalterhaftpflicht oft auch folgende Risiken mitversichert: Fremdreiter, Reitbeteiligungen und Turniere.

Der Versicherungsumfang richtet sich bei Pferden in erster Linie danach, wie das Pferd im Alltag eingesetzt wird. Zwischen Turnier- und Zuchtpferden sowie einem Hobbypferd auf der Weide gibt es große Unterschiede, die dann auch den Versicherungsbeitrag bestimmen. Wichtig ist die Pferdehaftpflicht für Halter von Pferden in jedem Fall. Auch Pferdehaftpflichtversicherungen sind bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhältlich. Wenn Pferde zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, sind zusätzliche Versicherungen für den Halter notwendig.

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