Private Krankenversicherung für Studenten
Studenten-PKV im Tarifvergleich
Studenten: Private Krankenversicherung trotz Versicherungspflicht
Mit Einschreibung an einer staatlichen Hochschule in Deutschland tritt die Pflicht zur Krankenversicherung ein. Grundsätzlich besteht die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht zu stellen. In diesem Fall können Studenten in die private Krankenversicherung wechseln.
Für die Beantragung gilt eine gesetzlich festgelegte Frist von drei Monaten. Dies bedeutet, dass sich ein Student bei erstmaliger Einschreibung zum 01.10. bis Ende des Jahres für die PKV entscheiden muss. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Beginn der Versicherungspflicht.Zu beachten ist, dass die Befreiung von der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft unwiderruflich ist. Als Student ist man an die Entscheidung für die private Krankenversicherung für die gesamte Studiendauer gebunden. Dies schließt ein eventuelles Zweitstudium mit ein.
Wenn bereits über die Eltern ein Krankenschutz bei einem Privatversicherer bestanden hat, so kann dieser zu aktualisierten Konditionen fortgeführt werden. Nach Beendigung des Studiums werden Absolventen durch die Aufnahme einer Beschäftigung in der Regel wieder versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme besteht bei einem Gehalt oberhalb der Entgeltgrenze oder bei einer Tätigkeit als Beamter, Freiberufler oder Selbständiger.
Private Krankenversicherung für Studenten - Grundlagen
Zwischen den gesetzlichen und privaten Kassen bestehen zahlreiche Unterschiede. In der PKV erfolgt der Vertragsbeginn grundsätzlich nur nach Antragsannahme durch den Privatversicherer. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, in dem der Student Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand angeben muss. Im Rahmen der sogenannten Risikoprüfung werden medizinische und finanzielle Aspekte durch die PKV-Gesellschaft geprüft. Bei gesundheitlichen Beschwerden (z.B. Allergie) muss z.B. ein Beitragszuschlag gezahlt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Antragsprüfung erhält der Studierende den Versicherungsschein. Dort sind die versicherten Tarife sowie eventuelle Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vermerkt. Bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherers sollte man einen Blick auf die Tarifleistungen und die Beitragsstabilität werfen.
Tarife in der Studenten-PKV
Für die Gruppe der Studenten bieten einige private Krankenversicherung einen speziellen Tarif an. Für den Tarif PSKV gilt ein geschlechtsunabhängiger Beitrag bei allen Unternehmen. Da im Gegensatz zu den Normaltarifen keine Altersrückstellungen aufgebaut werden, kann dieser Tarif besonders kostengünstig angeboten werden. Folgende Unternehmen bieten den Studenten-PKV-Tarif an:
- Allianz-PKV,
- Bayerische Beamtenkrankenkasse,
- Central Krankenversicherung,
- Debeka Krankenversicherung,
- Gothaer Krankenversicherung,
- Landeskrankenhilfe.
Für die Leistungen des PSKV-Tarifs gelten ebenfalls gesetzliche Vorgaben. So werden z.B. ärztliche Leistungen maximal bis zum 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für zahnärztliche Behandlungen gilt eine Beschränkung auf den 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte. Bei stationären Aufenthalten besteht kein Anspruch auf Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer.
Als Alternative können sich Studierende auch in einem Normaltarif krankenversichern. Der Beitrag wird an Hand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Tarifleistungen ermittelt. In der Regel liegt der Beitrag oberhalb des speziellen Studenten-Tarifs.
Studenten-PKV: Ausnahmen von Versicherungspflicht
Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, für wen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gilt. Wer im Rahmen der Familienversicherung bei einem Elternteil in der GKV mitversichert ist, ist davon beispielsweise ausgenommen. Die beitragsfreie Mitversicherung endet mit dem 25. Lebensjahr. In jedem Fall endet die Versicherungspflicht nach dem 14. Fachsemester bzw. mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Nur bei familiären oder persönlichen Gründen, z.B. Geburt eines Kindes oder bei einer Behinderung, kann der Schutz in der gesetzlichen Kasse verlängert werden.
Eine weitere Ausnahme gilt für Bezieher von Waisenrenten. Sie müssen sich als Rentenempfänger krankenversichern. Eine weitere Ausnahme gilt für Bezieher von Waisenrenten. Sie müssen sich als Rentenempfänger krankenversichern. Studenten, die einen Zusatzverdienst von mehr als 365 Euro im Monat erhalten, benötigen ebenfalls einen eigenständigen Krankenversicherungsvertrag. Bei Ausübung eines Minijobs (geringfügige Beschäftigung) erhöht sich die Einkommensgrenze auf 400 Euro im Monat.
Weitere Informationen
- Sonderkündigung(vorheriger Artikel)
- Tarifwechsel(nächster Artikel)
Die private Krankenversicherung ist für Studenten eine Alternative zur gesetzlichen Kasse. Wir haben die Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht zusammengestellt und zeigen Ihnen, welche Tarife in der PKV angeboten werden.