Studenten Private Krankenversicherung

PKV-Vergleich für Studierende

Studenten müssen eine Krankenversicherung nachweisen können. Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten können aber auch die private Krankenversicherung (PKV) wählen. Wann können Studenten in die PKV wechseln?

Studenten können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum Ablauf der ersten drei Monate der Versicherungspflicht als Student. Die Befreiung von der Pflichtversicherung ist auch nach dem Ende der Familienversicherung möglich.

In diesem Fall können Studenten in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die gesamten Studienzeit unwiderruflich, d.h. hat man sich für die PKV entschieden, muss man dort auch versichert bleiben.

Wann können sich Studenten in der PKV versichern?

Private Krankenversicherung VergleichStudenten können sich durch die EInschreibung an einer Hochschule in Deutschland von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss dabei innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden, d.H. nach Einschreibung im ersten Semester.

Zudem endet die Versicherungspflicht grundsätzlich nach dem 14. Fachsemester bzw. spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Auch nach Beendung der Familienversicherung in der GKV ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.

In allen diesen Fällen können Studenten in die PKV wechseln. Der Nachweis eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist für die Befreiung nicht erforderlich, er hat auch keinen Einfluss auf die Einschreibung oder Annahme der Rückmeldung. Wichtig ist, dass einer der genannten Tatbestände erfüllt ist.

Auch während der Versicherungspflicht können Studenten ihren Versicherungsschutz mit einer privaten Krankenversicherung aufbessern. Hierzu bietet die private Zusatzversicherung geeignete Tarife an.

Ausscheiden aus Familienversicherung - PKV möglich

Für Studenten sorgt im Regelfall die Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen für den erforderlichen Schutz bei Krankheit. Dieser Schutz besteht jedoch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Wer den Dienst bei der Bundeswehr oder Zivildienst geleistet hat, bleibt für die dem Dienst entsprechende Zeit über das 25. Lebensjahr hinaus bei den Eltern mitversichert.

Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass das regelmäßige Einkommen bis zum 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 360 Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400 Euro

Beitragsfreien Versicherungsschutz gibt es auch dann nicht, wenn nur der Elternteil mit dem geringeren Einkommen der Kasse angehört und der andere Elternteil monatlich mehr als 4.012,50 Euro verdient.

War der Elternteil am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und in einer privaten Krankheitsvollversicherung versichert, gilt allerdings eine Einkommensgrenze von 3.600 Euro.

Studenten, die aufgrund dieser Bestimmungen aus der Familienversicherung der GKV ausscheiden, werden nach dem Wegfall der Voraussetzungen versicherungspflichtig. Sie können aber in die private Krankenversicherung wechseln, in dem sie sich von der Versicherungs´pflicht befreien lassen.

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Weitere Informationen zur PKV für Studenten

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