Studenten Krankenkasse
GKV-Vergleich für Studierende
Studenten müssen Mitglied einer Krankenkasse sein. Es besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, um ein Studium aufnehmen zu können. Studenten sind grundsätzlich bei einer Krankenkasse versichert. Unter bestimmten Umständen können sich Studenten auch in der PKV versichern.
Wer sich als Student an einer deutschen Hochschule einschreiben will, muss aufgrund der Krankenversicherungspflicht Mitglied einer Krankenkasse sein. Neben der gesetzlichen Krankenkasse für Studenten gibt es auch die private Krankenversicherung. Dazu muss man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beitrag zur Studenten Krankenkasse
Für Studenten wird zur Beitragsberechnung ein fiktives Einkommen angesetzt. Als Ausgangswert für den Krankenkassenbeitrag werden 512 Euro zugrunde gelegt. Der Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich hoch. Jedes Jahr legt das Bundesministerium für Gesundheit den Beitragssatz zur Studenten Krankenkasse fest.
Seit 1. Juli 2009 zahlen Studenten 53,40 Euro für die Krankenkasse und 11,26 Euro für die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz liegt für die Krankenkasse bei 9,53 Prozent. Für die Pflegeversicherung gilt ein Satz von 1,95 Prozent, Kinderlose zahlen einen Aufschlag von 0,25 Prozent.
Für BaföG-Empfänger gilt ein reduzierter Beitragssatz zut Krankenkasse. Er liegt ab Juli 2009 bei 50,00 Euro für die Krankenkasse und bei 9,00 Euro für die Pflegeversicherung.
Vorgehensweise zur Studenten Krankenkasse
Studenten müssen sich vor der Einschreibung an der Hochschule für eine Krankenkasse entscheiden. Alternativ können sie sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und die Studenten PKV wählen.
Nach der Auswahl der Krankenkasse erhält man die Versicherungs-bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule. Gleichzeitig stellt die Krankenkasse auch die Bescheinigung zur Vorlage bei der BaföG-Stelle aus.
Nach der Einschreibung leitet der Student die Immatrikulations-bescheinigung an die Krankenkasse weiter. Somit besteht bei der ausgewählten Krankenkasse Versicherungsschutz. Der Beitrag wird monatlich an die Krankenkasse abgeführt. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Exmatrikulation erfolgt, bleibt die Studenten Krankenkasse bestehen.
Besonderheiten der Studenten Krankenkasse
Wer an einer deutschen Fach- oder Hochschule eingeschrieben ist, kann einer Krankenkasse beitreten. Die Krankenkasse kann bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr bestehen bleiben. Urlaubssemester werden nicht angerechnet. Zu beachten ist, dass ein Promotionsstudium die Studenten Krankenkasse nicht verlängert.
Die Verlängerung des Studententarifs ist grundsätzlich möglich. Dazu muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
- Art der Ausbildung,
- familiäre Gründe,
- persönliche Gründe,
der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges.
Durch entsprechende Nachweise können Studenten dann die Verlängerung der Krankenkassenmitgliedschaft beantragen. Nicht versicherungspflichtig werden Studenten, wenn sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind. Dann erfüllen sie nicht die Tatbestände der günstigen Studenten Krankenkasse.
Familienversicherung ersetzt eigene Krankenkasse
Oftmals besteht für Studenten eine Familienversicherung über ihre Eltern. Dann besteht die Möglichkeit der beitragsfreien Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern. Studenten sind dann nicht in der GKV versicherungspflichtig.
Die Familienversicherung endet mit dem 25. Lebensjahr und wird um Zeiten des Grundwehr- oder Zivildienstes verlängert. Erzielt man als Student jedoch ein eigenes Einkommen von mindestens 400 Euro, ist man nicht beitragsfrei in der GKV über die Eltern versichert.
Ein eigener Beitrag zur Krankenkasse muss auch dann abgeführt werden, wenn der Elternteil mit dem geringeren Einkommen gesetzlich und der andere Elternteil privat Versichert ist und über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Für bereits vor 2003 privat versicherte Eltern gelten gesonderte Einkommensgrenzen.
Inhalt
- Seite 1: Studenten Krankenkasse
- Seite 2: Befreiung der Studenten von der Versicherungspflicht
- Seite 3: Krankenversicherungsbeitrag für Studenten
- Rentner in der Krankenkasse(vorheriger Artikel)
- Versicherungspflicht(nächster Artikel)