Strompreis Zusammensetzung
Welche Bestandteile den Strompreis bestimmen
Der Strompreis, den jeder Bürger für die Nutzung vom Strom zahlen muss, setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Der Verbraucher erfährt im Normalfall nicht, aus welchen Teilen sich der Strompreis als Kosten für den Stromanbieter zusammensetzt, sondern erhält in der jährlichen Verbrauchsrechnung meistens nur den Preis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis), den Grundpreis und den zu zahlenden Gesamtbetrag mitgeteilt.
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis für den Verbraucher aus den Komponenten Arbeits- und Grundpreis zusammen. Dieser Gesamtpreis wiederum setzt sich aus Sicht des Stromerzeugers aus den Einzelteilen Beschaffungspreis (Energiepreis), Stromsteuer Ökosteuer), Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, KWK- und EEG-Umlage und Nutzungsabgabe (Netznutzung) zusammen.
Arbeits- und Grundpreis als Grundkomponenten
Für den Verbraucher wird der Strom seitens der Stromlieferanten in den Arbeitspreis und in den Grundpreis unterteilt. Der Arbeitspreis wird dabei oftmals auch als Strompreis an sich bezeichnet und stellt die Kosten für den Nutzer für die verbrauchte Menge an Strom innerhalb der Abrechnungsperiode dar. Der Arbeitspreis wird stets in Cent pro Kilowattstunde angegeben und setzt sich aus Sicht des Energielieferanten aus den bereits angesprochenen Komponenten Steuer und Abgaben, Netzentgelte und Beschaffungskosten zusammen.
Während der Arbeitspreis in seiner Summe davon abhängig ist, welche Menge an Strom der Verbraucher im Jahr geliefert bekommt und verbraucht, stellt der Grundpreis für den Verbraucher einen Festpreis für die Nutzung an sich dar. Der Grundpreis wird von der Stromanbietern in der Regel pro Monat oder pro Jahr angegeben und stellt in erster Linie die Kosten dar, die aufgrund der Verrechnung, des Inkassos und der Messung des Stroms mit allen notwendigen Messeinrichtungen beim Stromanbieter anfallen.
Strompreis der Stromlieferanten
Während der Strompreis sich also für den Verbraucher aus zwei Komponenten zusammensetzt, spielen bei den Stromlieferanten deutlich mehr Anteile eine Rolle, die dann zusammen die Gesamtkosten ergeben, die der Energielieferant für das Produkt Strom letztendlich als Aufwand verbuchen muss.
Als Erstes ist hier der Beschaffungspreis bzw. Energiepreis zu nennen. Es handelt sich dabei um den Preis, den der Stromlieferant selber für das Produkt Strom bezahlen muss. Gehandelt wird der Strom an der EXX-Börse in Leipzig und dort dann auch von den Stromanbietern eingekauft. Den durchschnittlichen Einkaufspreis gibt der Stromanbieter dann letztendlich an den Verbraucher und Endkunden weiter. Als zweiter Kostenfaktor fällt für die Stromanbieter die Stromsteuer an. Die Stromsteuer wird durch das Stromsteuergesetz geregelt und wird unter dem Oberbegriff Ökosteuer eingeordnet. Anteilig nimmt die Stromsteuer am Strompreis rund acht Prozent ein.
Als dritte Komponente fällt auch auf den Strompreis die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer an, die derzeit bei 19 Prozent liegt. Ein weiterer Faktor bei der Ermittlung der Gesamtkosten für den Strom ist die Konzessionsabgabe. Bei der Konzessionsabgabe handelt es sich um eine Abgabe seitens des Stromanbieters an die öffentlichen Städte und Gemeinden. Diese Abgabe ist deshalb zu entrichten, weil die Stromnetze, die zur Lieferung des Stroms bis zur Wohnung des Endverbrauchers aufgebaut werden müssen, in der Regel über öffentliche Grundstücke (Straßen und andere Verkehrswege etc.) führen. Die Konzessionsabgabe nimmt rund sechs Prozent des Strompreises ein. Eine weitere Komponente ist die KWK-Umlage. Es handelt sich dabei um eine Abgabe, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) zur Modernisierung, zum Erhalt und auch zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beitragen soll. Der Anteil dieser Abgabe beträgt allerdings nur rund ein Prozent am Strompreis.
Eine ganz ähnliche Abgabe ist die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit dieser Abgabe soll ein Beitrag zur Förderung von Energieversorgungsanlagen geleistet werden, die der Gewinnung von erneuerbaren Energien dienen (zum Beispiel Solarenergie). Schließlich muss der Stromanbieter auch noch für die Netznutzung eine Abgabe zahlen (Nutzungsabgabe). Diese Abgabe erhält der sich vor Ort befindliche Netzbetreiber für die Weiterleitung des Stroms und für den Erhalt und Unterhalt der Netze etc. vom Stromanbieter. Das Netznutzungsentgelt wird vom Staat reguliert und nimmt derzeit rund 27 Prozent am gesamten Strompreis ein.