Steuern 2010 und 2011

Steuern zahlt jeder, der etwas verdient

Steuern stellen eine öffentlich-rechtliche Abgabe dar und werden vom Staat erhoben, wenn der Tatbestand der Steuerpflicht besteht. Dieser Entstehungstatbestand wird dem Steuersubjekt zugerechnet und setzt sich zusammen aus zahllosen begründenden, erhöhenden und mindernden Faktoren.

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Der Tatbestand existiert, wenn eine natürliche oder juristische Person Einkünfte erzielt. Je nach Umfang der Steuerpflicht unterscheidet man bei der Steuer zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig ist eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im Inland hat. Die gleiche natürliche Person ist beschränkt steuerpflichtig, wenn sie zwar im Inland Einkünfte erzielt, aber keinen Wohnsitz inne hat.

Steuern als Finanzierungsmittel der Staatskasse

Der Steuerzahler hat keinen Anspruch auf eine Gegenleistung, da Steuern dem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen zugängig gemacht werden. So dienen Steuern dem modernen Staat als Haupteinnahmequelle zur Finanzierung des Staatswesens und zur Deckung des Staatshaushalts. Unter anderem werden mit Steuern die Entlohnung aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten, der finanzielle Ausgleich sozialer Unterschiede, die finanzielle Unterstützung von Forschung, Bildung und Lehre, die Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur sowie die Schaffung und fortlaufende Finanzierung der Streitkräfte finanziert. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.

Zweck von Steuern

Neben diesem Fiskalzweck zur Erzeugung von Einnahmen, gibt es auch Steuern mit Lenkungs- oder Umverteilungszweck. Mit Lenkungssteuern wie der Tabak-, der Alkopop- und der Ökosteuer sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen wie Rauchen, Alkoholkonsum und hoher Energieverbrauch beeinflusst werden. Steuern mit Umverteilungszweck können dazu genutzt werden, eine politisch erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.

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