Steuern und Heirat

Optimale Steuerklassenkombination

Eine Heirat wirkt sich auch auf die Lohnsteuern des Ehepaares aus. Denn Verheiratete können ihre Steuerklasse wählen und dadurch die Steuerlast zwischen den Partnern verschieben. Welche Kombination bei Steuern und Heirat am sinnvollsten ist, erfahren Sie im Steuerklassenrechner.

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Welche Steuerklasse gilt nach der Heirat?

Wie oft hat man den Satz gehört, dass eine Hochzeit aus steuerlichen Gründen vorgenommen wurde. In der Tat kann sich die Heirat positiv auf die zu zahlenden Steuern auswirken. Denn Verheiratete haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen. Nur Eheleute haben in Deutschland das Recht, die Steuerklasse auszuwählen. Darin drückt sich der besondere Schutz der Ehe durch den Gesetzgeber aus.

Welche Steuerklassenkombinationen gibt es bei Steuern und Heirat? Folgende Kombinationen sind möglich:

  • Steuerklasse 3 und 5,
  • Steuerklasse 4 und 4 sowie
  • Steuerklasse 4 und 4 mit Faktorverfahren.

Durch die Wahl der entsprechenden Steuerklassen bestimmt man über die Höhe der Abzüge vom Gehalt. Wichtig ist, dass die Höhe des Nettogehalts auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld hat. Insofern sollte die Wahl der Steuerklasse nach der Heirat genau überlegt werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Abzüge in der Steuerklasse 5 am größten sind. Die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 sollte daher nur dann vorgenommen werden, wenn zwischen den beiden Ehepartnern große Einkommensunterschiede bestehen. Als Faustformel wird die Einstufung empfohlen, wenn ein Ehepartner 60 Prozent und mehr der gemeinsamen Einkünfte erzielt. In diesem Fall erhält der Steuerpflichtige mit der Klasse 3 einen höheren Freibetrag, während in der Lohnsteuerklasse 5 kein Freibetrag vorgesehen ist.

Bei gleich hohen Einkünften wird die Einstufung in die Lohnsteuerklassen 4 und 4 vorgenommen. Neu ist, dass ab 2010 auch das sogenannte Faktorverfahren für die Steuerklassen 4 gewählt werden kann. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass die Besteuerung gemäß dem Anteil am Familieneinkommen erfolgt.

Steuern und Heirat - Änderung der Steuerklassen

Die Änderung der Lohnsteuerklasse muss grundsätzlich bei der örtlichen Gemeinde und nicht beim Finanzamt vorgenommen werden. Dazu sind nach der Heirat folgende Unterlagen erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • Lohnsteuerkarte,
  • Heiratsurkunde.

Die Änderung der Steuerklasse in die gewünschte Kombination wird direkt vor Ort vorgenommen. Wer keine Zeit für einen Amtsbesuch findet, kann den Antrag auf schriftlich durch einen formlosen Brief stellen.

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