Steuern sparen
Steuern sparen - das möchten alle
Steuern sparen durch Werbungskosten
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Dazu zählen unter anderem folgende Methoden:
- Steuerlast reduzieren,
- Steuern sparen,
- Steuern senken.
Lässt sich die grundsätzliche Steuerhöhe nicht beeinflussen, dann besteht die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem alle Einsparpotenziale genutzt werden. Im Bereich der Werbungskosten gibt es die meisten Einsparpotenziale, da der Staat sich an allen Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen, durch Steuerentlastungen beteiligt. Jede Form der berufsbedingten Fortbildung zählt zu den Werbungskosten. Das kann unter Umständen auch ein Sprachkurs sein, wenn die Fremdsprachenkenntnisse beruflich erforderlich sind. Auch die Kosten der Erstausbildung und eines berufsbegleitenden Studiums stellen Werbungskosten dar und reduzieren die Steuerlast direkt.
Die bekanntesten Werbungskosten sind die Kosten für die Wege von der Wohnung zum Arbeitsplatz, die sogenannte Pendlerpauschale. Nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts können sie wieder für die gesamte Entfernungsstrecke mit dreißig Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten angesetzt werden. Auch Kosten, die durch einen Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz anfallen, gehören zu den Werbungskosten. Wer Steuern sparen möchte, sollte auch Kosten für Arbeitsmittel in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wird der heimische Computer regelmäßig beruflich verwendet, zählt auch er unter Umständen dazu. Ist beruflich eine doppelte Haushaltsführung erforderlich, so wirken sich die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls steuermindernd aus.
Steuern sparen mit Familie und Kindern
Ehepaare und Familien mit Kindern können Steuern sparen, wenn sie die Vergünstigungen, die der Gesetzgeber ihnen zugesteht, konsequent nutzen. Bezüglich der Veranlagung können Ehepaare wählen, ob sie steuerlich getrennt oder zusammen veranlagt werden möchten. Die Zusammenveranlagung führt aufgrund des Ehegatten-Splittings in den meisten Fällen zu einer geringeren Steuerbelastung. Insbesondere dann, wenn ein Ehepartner ein deutlich geringeres oder gar kein eigenes Einkommen hat, wirkt sich der Splittingtarif für beide Eheleute günstig aus. Eine getrennte Veranlagung führt dann zu Steuererleichterungen, wenn ein Ehepartner Verluste erwirtschaftet hat, die unter Umständen in das vorangegangene Jahr übertragen werden können, aber auch, wenn es einen Anlass zur Anwendung eines besonderen Steuersatzes gibt. Hat ein Ehepartner außergewöhnliche Einkünfte erzielt, die aufgrund ihrer Höhe die Steuerlast beider Ehepartner erhöhen könnten, ist die Wahl der getrennten Veranlagung unter Umständen ebenfalls vorteilhaft.
Ehepaare können die günstige Zusammenveranlagung auch schon für das gesamte Jahr der Eheschließung für sich in Anspruch nehmen und Steuern sparen, selbst dann, wenn sie erst am 31. Dezember heiraten. Dasselbe gilt für das Jahr der Ehescheidung. Wer alleinerziehend ist, kann durch die Heirat mit höheren Steuern belastet werden, da der Haushaltsfreibetrag dann nicht mehr berücksichtigt wird. Kosten der Ehescheidung wirken sich steuermindernd aus, da sie als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können.
Steuern sparen - Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen
Wer Steuern sparen möchte, sollte überlegen, ob es Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gibt, die über die vorhandenen Pauschbeträge hinausgehen, denn in diesem Fall wirken sie sich steuermindernd aus. Oft ist es gerade in diesem Bereich die Summe vieler kleiner Beträge im Laufe des Jahres, die zu einer außergewöhnlichen Belastung führen oder die als Sonderausgaben anerkannt werden. Es lohnt sich also, während des ganzen Jahres Belege zu sammeln, um am Ende die Pauschbeträge zu überschreiten. Neben den gesetzlichen Sozialversicherungen gehören auch Unterhaltsleistungen, Renten und dauernde Lasten, die für andere aufzubringen sind, sowie Beiträge zu Lebensversicherungen, sofern es sich nicht um fondsgebundene Versicherungen handelt, freiwilligen Pflegeversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen, zusätzliche Rentenversicherungen, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, besonderes Schulgeld für die Kinder und Spenden zu den Sonderausgaben.
Außergewöhnliche Belastungen, die dazu führen, dass man Steuern sparen kann, sind besondere Krankheitskosten wie Kosten für Zahnersatz oder Brillen, der Eigenanteil zur Krankenversicherung, die sogenannte Praxisgebühr, Eigenanteile zu Medikamenten und anderen medizinischen Hilfsmitteln. Auch dann, wenn die Krankenkasse sich an Krankheitskosten nicht beteiligt, können diese von der Steuer abgesetzt werden. Wer durch einen Unglücksfall wie einen Brand oder Hochwasser hohe Verluste erlitten hat, kann diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
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