Ratgeber Steuern
Steuerratgeber hilft Steuern zu senken
Ratgeber Steuern für Arbeitnehmer und Selbständige
Ob Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbständige oder Immobilieneigentümer - jede Person wird früher oder später Kontakt mit dem Finanzamt haben. Unsere Steuertipps unterstützen Sie bei der Einkommensteuererklärung, Fragen zur Abgeltungssteuer oder Steuerfragen bei Erbschaft oder Schenkung. Dabei steht für die meisten der Grundsatz "Steuern sparen" im Vordergrund.
Eines können jedoch selbst die besten Ratgeber und Tipps nicht - die persönliche Beratung durch einen Steuerberater ersetzen. Nur ein Experte ist in der Lage, die individuelle steuerliche Situation eines Mandanten einzuschätzen und eine darauf abgestimmte Strategie umzusetzen. Daher bieten wir eine Kontaktmöglichkeit zu einem Steuerberater "um die Ecke". Mit der kostenlosen Anfrage erhalten Sie einen Steuerexperten aus Ihrer Nähe, den Sie für steuerliche Fragen kontaktieren können.
Unsere Ratgeberseiten werden laufend aktualisiert und den sich verändernden Gegebenheiten angepasst. Daher lohnt es sich, von Zeit zu Zeit einen Blick auf diese Kategorie zu werfen. Übrigens: Wenn ein Thema nicht auf den ersten Blick finden, nutzen Sie bitte die Suche. Falls Sie auch dann keine zufriedenstelle Antwort erhalten, geben Sie uns bitte Bescheid.
Ratgeber Steuern: Was man alles absetzen kann
Zahlreiche Fragen bewegen Steuerzahler: Wie hoch ist meine Steuerlast? Welche Kosten kann ich absetzen? Welche Dinge gehören in die Steuererklärung? Wer seine Möglichkeiten beim Fiskus ausschöpfen möchte, sollte sich daher umfassend informieren. Für den Arbeitnehmer bietet sich im Regelfall eine Steuersoftware an. Bei Standardfällen begleitet einen die Software durch alle Schritte der Steuererklärung und erläutert die wichtigsten Punkte.
Auf diese Weise vergessen Sie keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder sonstige Pauschbeträge, die Ihre Steuerlast verringern. Seit 2010 können übrigens die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Der Abzug bezieht sich allerdings auf den sogenannten Basisschutz. Während gesetzlich Krankenversicherte pauschal 96 Prozent absetzen können, können Privatversicherte je nach Vertragsumfang der PKV zwischen 75 und 85 Prozent geltend machen. Versicherte des PKV-Basistarifs können die Kosten wie Kassenpatienten absetzen.
In jedem Fall steuerfrei bleibt das Existenzminimum, der sogenannte Grundfreibetrag. Wer ein Einkommen bis zu dieser Höhe erhält, muss darauf überhaupt keine Einkommensteuer entrichten. Seit 2005 werden alle Rentner vom Fiskus erfasst.Die Rentenbezüge werden nachgelagert besteuert. Jeder neue Rentnerjahrgang muss einen immer höheren Anteil der Ruhestandsbezüge versteuern. Auch hier gelten die üblichen Regeln für Freibetrag und Werbungskosten.