Steuerklassenwechsel
Wechsel der Lohnsteuerklassen für Ehegatten
Für Ehegatten ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend für die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Mit einem Steuerklassenwechsel können die Steuerklassen zwischen den Ehegatten neu aufgeteilt werden. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Vorteilen und Nachteilen des Lohnsteuerklassenwechsels.
Wissenswertes zum Steuerklassenwechsel
Der Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Dazu muss der Wechsel bis zum 30. November eines Jahres bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Beantragung erfordert die Vorlage der Lohnsteuerkarten beider Ehegatten.
Eine Ausnahme besteht in folgenden Fällen: Wenn eine Ehegatte im Laufe eines Kalenderjahres aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder verstirbt, kann ein Steuerklassenwechsel auch noch ein zweites Mal innerhalb des gleichen Jahres vorgenommen werden. Dies gilt auch, wenn der Ehegatte nach einem Zeitraum der Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnimmt oder wenn man sich von seinem Ehepartner im Laufe des Jahres getrennt hat.
Der Steuerklassenwechsel entfaltet jedoch erst seine Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. Der Antrag auf den Wechsel muss grundsätzlich von beiden Ehegatten gemeinsam gestellt, d.h. unterschrieben, werden. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass der Steuerklassenwechsel mündlich bei der zuständigen Gemeinde gestellt wurde. In dem Fall gilt der Antrag als gemeinsam, wenn beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden.
Konsequenzen eines Steuerklassenwechsels
Bevor man die Steuerklasse wechselt, sollte man sich über die Konsequenzen informieren. Denn die Entscheidung für eine bestimmte Steuerklasse hat auch einen Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld, das Elterngeld und das Krankengeld. Diese Leistungen hängen nämlich vom zuletzt erzielten Nettogehalt ab.
Wer in die Steuerklasse 5 eingetragen ist, hat höhere Steuerabzüge und einen geringeren Arbeitslohn. Folglich fallen die angesprochenen Lohnersatzleistungen auch geringer aus. Wenn der Bezug einer derartigen Leistung in absehbarer Zeit in Frage kommt, sollte man sich beim zuständigen Sozialversicherungsträger über die finanziellen Konsequenzen des Steuerklassenwechsels informieren.
Um die Wahl der richtigen Steuerklasse zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Bundesländer ein Merkblatt mit Beispieltabellen erstellt.
