Steuerklassenrechner
Mit der richtigen Steuerklasse Geld sparen
Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse lässt sich bares Geld sparen. Für Ehepaare ist der Wahl der Steuerklassenkombination dafür entscheidend, wie viel Geld das Finanzamt monatlich einbehält. Mit dem Steuerklassenrechner können Sie Ihr Nettoeinkommen deutlich erhöhen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich Ehegatten auf verschiedene Steuerklassen aufteilen können. Die Ehegatten sind
- unbeschränkt steuerpflichtig,
- nicht dauerhaft getrennt lebend und
- beide beziehen Arbeitslohn.
Mit dem Steuerklassenrechner lässt sich ermitteln, ob die Kombination aus den Steuerklassen 3/5 oder 4/4 am besten ist. Grundsätzlich gilt, dass Ehepartner mit ungefähr gleich hohem Einkommen mit der Kombination der Steuerklassen 4/4 besser fahren. Bei großen Einkommensunterschieden empfiehlt sich die Aufteilung in die Steuerklassen 3/5.
Ermitteln Sie die richtige Steuerklasse
Die richtige Steuerklasse können Sie mit Hilfe des Steuerklassenrechner für sich ermitteln. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Faktorverfahren seit 1. Januar 2010
Ab 2010 können Eheleute für den Lohnsteuerabzug eine zusätzliche Möglichkeit nutzen. Bisher waren nur die Steuerklassenkombinationen III/ V und IV/IV möglich, jetzt kann auch eine Kombination aus IV mit Faktor/IV mit Faktor gewählt werden. Dadurch wird bei den Eheleuten die steuerliche Wirkung des Splittingverfahrens und steuermindernde Vorschriften wie der Grundfreibetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ebenso kann es mit dem Faktorverfahren nicht mehr zu hohen Nachzahlungen kommen, wie es bei der Steuerklassenwahl III/V der Fall sein kann.
Der Steuerklassenrechner ermittelt für Sie die günstigste Steuerklassenkombination. Die aktuelle Steuergesetzgebung wird berücksichtigt.
Der Steuerklassenwechsel ist einmal im laufenden Jahr bis zum 30. November möglich. Der Wechsel der Steuerklasse kann zu einem höheren Nettoeinkommen führen. Allerdings wird die endgültige Steuerschuld im Rahmen der Einkommensteuererklärung ermittelt. Zuviel gezahlte Steuern werden vom Finanzamt zurückgezahlt. Wer zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat, muss diese wieder beim Finanzamt ausgleichen.
Doch die Lohnsteuer ist nicht die einzige Größe, auf die sich ein Wechsel der Steuerklasse auswirkt. Denn auch Lohnersatzleistungen, die sich auf das Nettogehalt beziehen, hängen von der Steuerklasse ab. Dazu zählen z.B.:
- Arbeitslosengeld,
- Elterngeld,
- Mutterschaftsgeld,
- Krankengeld.
Wer ein geringeres Nettoeinkommen aufweist, erhält im Leistungsfall auch geringere staatliche Lohnersatzleistungen.