Steuerklasse, Lohnsteuerklasse
Welche Steuerklassen gibt es?
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Die Lohnsteuer wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Welche Lohnsteuerklasse für Sie maßgebend ist, können Sie den nachfolgenden Informationen entnehmen.
Freibeträge bei der Lohnsteuer
Je nach Lohnsteuerklassen gelten unterschiedliche Freibeträge. Die Freibeträge teilen sich auf in:
- Grundfreibetrag,
- Arbeitnehmerpauschbetrag,
- Sonderausgabenpauschbetrag,
- Vorsorgepauschale,
- Alleinerziehendenentlastung,
- Kinderfreibetrag je Kind.
Zu beachten, dass z.B. der Arbeitnehmerpauschbetrag nicht in der Steuerklasse VI angesetzt werden kann. Der Grundfreibetrag gilt indes nicht für die Steuerklassen V und VI. Kinderfreibeträge können zusätzlich nicht in der Steuerklasse I angesetzt werden. Zudem wird ein Kinderfreibetrag nur dann berücksichtigt, wenn eine Steuerersparnis höher als das ausgezahlte Kindergeld ist.
Wechsel der Lohnsteuerklasse
Wenn sich die Lohnsteuerklasse ändert, reduziert oder erhöht sich die zu zahlende Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Eine Änderung der Steuerklasse muss der zuständigen Gemeinde grundsätzlich vor dem 1. Januar des Folgejahres mitgeteilt werden. Im Laufe eines Jahres kann man die Steuerklasse nur einmal wechseln. Dieser Wechsel muss bis zum 30. November erfolgt sein.
Bei Ehepaaren muss der Steuerklassenwechsel von den Ehegatten gemeinsam beantragt werden. Der Steuerklassenwechsel wird nach Änderung der Lohnsteuerkarte vorgenommen. Der Wechsel wird jedoch erst zum auf die Antragstellung folgenden Monat wirksam.
Wer stellt die Lohnsteuerkarte aus?
Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig, an dem der Steuerpflichtige am 20. September des Vorjahres seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
Wenn bei Ehepaaren unterschiedliche Hauptwohnsitze bestehen, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, bei der der ältere Ehepartner am 20. September des Vorjahres gemeldet war.
Jeder Steuerpflichtige sollte die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte überprüfen. Fehlerhafte Eintragungen z.B. hinsichtlich der Kirchensteuer oder des Kinderfreibetrags, sollten der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine neue Karte ausgestellt werden kann.
Die Lohnsteuerkarte muss man bei seinem Arbeitgeber abgeben. Ab dem Jahr 2011 soll die klassische Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches verfahren ersetzt werden.
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