Steuerklasse Verheiratete
Die richtige Lohnsteuerklasse für Ehegatten
Welche Steuerklasse gilt für Verheiratete?
Wer verheiratet ist, also nicht dauerhaft getrennt lebt, und ein Arbeitseinkommen erzielt, kann die Steuerklasse so auswählen, dass die Lohnsteuer möglichst gering ausfällt. Folgende Optionen haben Verheiratete:
- Steuerklasse 3 und 5,
- Steuerklasse 4 und 4 sowie
- Steuerklasse 4 und 4 mit Faktorverfahren.
Verheiratete können also zwischen den beschriebene Steuerklassenkombinationen wählen. Welche Kombination am sinnvollsten ist, lässt sich nicht allgemeingültig erklären. In jedem Fall ist es sinnvoll die Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Als Faustformel gilt: Bei ungefähr gleich hohen Einkommen ist die Steuerklassenkombination 4 und 4 am sinnvollsten. Erzielt ein Partner ein deutlich höheres Einkommen als der andere, so ist die Kombination aus den Lohnsteuerklassen 3 und 5 zu empfehlen. Der Höherverdienende erhält dabei regelmäßig die Steuerklasse 3, der Geringverdienende die Klasse 5.
Tipps zur Steuerklasse für Ehegatten
Die Steuerklassenwahl sollte wohl überlegt erfolgen. Denn grundsätzlich ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Gerade im Hinblick auf die möglichen Konsequenzen bei Lohnersatzleistungen sollte die Wahl der Steuerklasse 5 mit Bedacht erfolgen.
Das Bundesfinanzministerium bietet stets aktuelle Tabellen an, aus denen die Vorteilhaftigkeit der jeweiligen Steuerklassenkombinationen hervorgehen. Einen schnellen Überblick gibt Ihnen unser Steuerklassenrechner.
Verheiratete müssen einen Wechsel der Steuerklasse bei der zuständigen Gemeinde schriftlich beantragen. Für den Steuerklassenwechsel ist nicht das Finanzamt zuständig. Die Steuerklasse kann nur einmal pro Jahr bis zum 30. November geändert werden.
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