Steuerklasse 1
Wer kommt in die Lohnsteuerklasse 1?
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Die Steuerklasse 1 wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. In der Steuerklasse 1 können folgende Freibeträge abgesetzt werden:
- Grundfreibetrag,
- Arbeitnehmerpauschbetrag,
- Sonderausgabenpauschbetrag,
- Vorsorgepauschale.
Wer fällt in die Steuerklasse 1?
Für folgende Arbeitnehmer ist die Lohnsteuerklasse 1 vorgesehen:
- Ledige,
- Verheiratete mit im Ausland lebenden Ehegatten,
- Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben, auch Verwitwete oder Geschiedene und
- in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende.
Wer die Voraussetzungen für Sie Steuerklassen 3 oder 5 erfüllt, gelangt nicht in die Steuerklasse 1. Die Zahl der Kinderfreibeträge wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Hinweise zur Steuerklasse 1
Jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 400 EUR muss eine Lohnsteuerkarte mit eingetragener Lohnsteuerklasse vorweisen. Der beschäftigte ist verpflichtet, die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber auszuhändigen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Singles und unverheiratete Paare stets in die Steuerklasse 1 fallen.
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