Steuerfreies Einkommen

Welches Einkommen ist 2012 steuerfrei?

Jedes Einkommen unterliegt der Besteuerung. Dazu zählen Arbeitseinkünfte ebenso wie Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte. Bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze müssen jedoch keine Einkommensteuern gezahlt werden. Das steuerfreie Einkommen 2012 liegt bei 8.004 Euro für Ledige und bei 16.008 Euro für zusammen Veranlagte.

Steuerfreies Einkommen in Deutschland

Im Einkommensteuergesetz ist festgelegt, bis zu welcher Einkommenshöhe keine Steuern abzuführen sind. Hintergrund des steuerfreien Einkommens ist, dass jedem Bürger das sogenannte Existenzminimum zusteht. Dieser Grundfreibetrag darf nicht durch Steuern belastet werden. Der Freibetrag wird regelmäßig der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Für 2012 ergeben sich folgende Werte:

  • 8.004 Euro für Ledige,
  • 16.008 Euro für zusammen Veranlagte,
  • 7.008 Euro für Kinder.

Die Werte werden von der Bundesregierung im Rahmen des Existenzminimumsberichts ermittelt. Dazu wird zunächst der sozialhilferechtliche Mindestbedarf berechnet. Dieser setzt auch aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zusammen. Das sogenannte sächliche Existenzminimum beträgt 2012 7.656 Euro für Alleinstehende, 12.996 Euro für Ehepaare und 3.884 Euro für Kinder. Die steuerlichen Freibeträge wurden von der Bundesregierung ein wenig höher angesetzt.

In den kommenden Jahren soll das steuerfreie Einkommen sukzessive angehoben werden. Für 2013 ist ein Grundfreibetrag von 8.130 Euro und im Jahr 2014 von 8.354 Euro für Ledige im Gespräch.

Grundlagen des steuerfreien Einkommens

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auf Basis der Vorschriften des Sozialgesetzbuchs XII. das sächliche Existenzminimum von der Einkommensteuer befreit ist. Bei der Ermittlung werden folgende Komponenten berücksichtigt:

  • Regelbedarf,
  • Bedarf für Bildung,
  • Kosten der Unterkunft,
  • Heizkosten.

Bestimmte Kosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Dazu zählen z.B. mit der Beschäftigung im Zusammenhang stehende Kosten, die als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Auch die Vorsorgeaufwendungen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird nicht herangezogen, weil sie als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen mindern.

Seit 1995 muss die Bundesregierung alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vorlegen. Aus dem vorgelegten Zahlenbericht ergibt sich das steuerfreie Einkommen für Erwachsene und Kinder. Die Entwicklung des steuerfreien Einkommens in den letzten Jahren:

  • 2002-2003: 7.235 Euro
  • 2004-2008: 7.664 Euro
  • 2009: 7.834 Euro
  • 2010-2012: 8.004 Euro

Der Steuertarif bei der Einkommensteuer

In der Deutschland gilt ein progressiver Steuertarif, d.h. mit zunehmendem Einkommen wird ein höherer Besteuerungsanteil auf das Einkommen erhoben. Oberhalb des steuerfreien Einkommens gilt der sogenannte Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz wird für Einkommen oberhalb von 250.400 Euro veranschlagt und liegt bei 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 8.500 Euro liegt der sogenannte Grenzsteuersatz zwar bei 14,9 Prozent, die effektive Steuerbelastung jedoch bei lediglich 0,8 Prozent. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei 24.000 Euro im Jahr, beträgt der Grenzsteuersatz 23,8 Prozent, die Effektivbelastung bei 15,9 Prozent. Wenn das Jahreseinkommen 48.000 Euro beträgt, liegt der Grenzsteuersatz bei 39,8 Prozent, der effektive Steuersatz bei 25,1 Prozent.

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