Steuerformulare

Die wichtigsten Steuerformulare

Angestellte und Selbstständige müssen zahlreiche Steuerformulare für ihr Finanzamt ausfüllen. Wer muss tatsächlich eine Steuererklärung abgeben und welche Zusatzformulare sind zu beachten?

Steuerformulare: Die Fakten

Eine Steuererklärung wird vom Steuerpflichtigen für die zuständige Finanzbehörde ausgefüllt. Das Finanzamt setzt auf Basis dieser Steuererklärung die Steuer fest. In Deutschland kann die Einkommensteuererklärung seit 1999 mithilfe der elektronischen Steuersoftware ELSTER an die Finanzbehörden übermittelt werden. ELSTER wird kostenlos zum Download für Windows angeboten. Mit dem Programm füllen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung bequem am Computer aus. Für Unternehmer ist die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Lohnbescheinigungen an die Finanzämter verpflichtend.

Für die Abgabe der Steuerformulare müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Die Einkommensteuererklärung wird in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht. Bürger, die nicht der Abgabepflicht für die Einkommensteuer unterliegen, können ihre Steuererklärung innerhalb von vier Jahren freiwillig einreichen. Neben der Einkommensteuererklärung müssen Unternehmer noch eine ganze Reihe anderer Steuerformulare bewältigen: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuererklärung monatlich oder vierteljährlich einzureichen. Gewerbebetriebe und Einzelunternehmer mit höheren Umsätzen unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer und müssen eine Gewerbesteuererklärung bei ihrer Finanzbehörde abgeben.

Steuerformulare: Die Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung muss von allen Steuerpflichtigen eingereicht werden, die der Abgabepflicht unterliegen. Die Finanzämter fordern alle Abgabepflichtigen zur Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung auf. Nicht-Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuererklärung einreichen, wenn ihre Einkünfte über dem Freibetrag von etwa 8.000,- Euro liegen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie mehrere Arbeitslöhne oder Arbeitslosengeld erhalten, Einkünfte aus Vermietung erzielt haben oder bestimmte Lohnsteuerklassen-Kombinationen erfüllen. Die automatisch vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer erfüllt die Ansprüche der Finanzämter leider nicht immer: Nachzahlungen, aber auch Steuerrückerstattungen sind an der Tagesordnung.

Für die Einkommensteuererklärung sind die entsprechenden Steuerformulare im Programm ELSTER auszufüllen. Die Einkommensteuererklärung besteht aus einem Mantelbogen, in den die Sonderausgaben aufgenommen werden. Darüber hinaus stehen für die Einkommensteuererklärung zahlreiche Steuerformulare als Anlagen zur Verfügung. Zu diesen Anlagen gehören unter anderem die Vorsorgeaufwendungen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb für Unternehmer, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kinder, Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie vermögenswirksame Leistungen.

Steuerformulare selbst ausfüllen?

Die deutsche Einkommensteuererklärung ist sehr komplex und stellt viele Steuerpflichtige vor Schwierigkeiten beim Ausfüllen. Über den Mantelbogen hinaus, auf dem hauptsächlich die Angaben von der Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden, fallen zahlreiche Steuerformulare als notwendige Anlagen an. Viele Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, lassen die Steuerformulare daher von einem Steuerhilfeverein ausfüllen. Für den Computer werden auch zahlreiche Steuerprogramme als Software angeboten, die bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung behilflich sind. Diese Programme lassen sich häufig mit der ELSTER-Software synchronisieren, sodass die Steuererklärung bequem online übermittelt werden kann.

Steuerpflichtige können sich auch an einen Steuerberater wenden. Selbstständige und Freiberufler nutzen in der Regel die Dienste eines Steuerberaters, da sie neben der Einkommensteuererklärung das ganze Jahr über Steuerformulare wie die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht bei ihrer Behörde einreichen müssen. Steuerberatungskosten lassen sich heute aber deutlich schwerer gelten machen als noch vor ein paar Jahren.

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