Steuererklärung 2009, 2010

Aufschluss über das Einkommen

Mit der Steuererklärung geben natürliche oder juristische Personen Auskunft über ihr Einkommen. Die Steuerbehörde ermittelt auf Basis der Daten die Steuern für die Jahre 2009 und 2010. Jeder Steuerpflichtige ist zu Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Mit der Steuersoftware lässt sich die Steuererklärung 2009, 2010 leicht erstellen.

Die Steuerklärung kann als Einkommensteuererklärung für natürliche Personen oder als Körperschaftsteuererklärung bei juristischen Personen erfolgen. Für Unternehmen gibt es noch die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung.

Wozu dient eine Steuererklärung?

Die Steuererklärung dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Dazu legt der Steuerpflichtige in der Steuererklärung gegenüber der Steuerbehörde einen schriftlichen Aufschluss über seine Einkommensverhältnisse offen dar. Für die Steuererklärung muss in der Regel ein amtlich vorgeschriebener Vordruck verwendet werden. In Deutschland kann die Steuererklärung seit 1999 aber auch elektronisch übermittelt werden. Zur Aufschlüsselung seines Einkommens kann der Steuerpflichtige auch einen Dritten, meist einen Steuerberater, bevollmächtigen.

Prüfung der Steuererklärung vom Finanzamt

Die Steuererklärung wird beim örtlichen Finanzamt abgegeben. Dort wird sie geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag festgesetzt und in Gestalt eines Steuerbescheids geltend gemacht. Wurde eine höhere Steuer bereits gezahlt als errechnet, wird von Amts wegen eine Erstattung über die Differenz vorgenommen.

Fristen bei der Steuererklärung

Bei der Steuererklärung sind bestimmte Fristen zu beachten. Sie muss bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder diese vom Finanzamt veranlagt wurde.

Elektronische Steuererklärung über ELSTER

Jeder Steuerpflichtige - egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Unternehmen - können ihre Steuererklärungen auch elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Die Übermittlung der Daten kann entweder über das Formular der deutschen Finanzverwaltung oder über eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle vorgenommen werden.

Vorteil der elektronischen Abgabe ist die bevorzugte Bearbeitung der Steuererklärung durch das Finanzamt sowie der entsprechende Nachweis über die Abgabe. Belege müssen nur nach schriftlicher Aufforderung durch das Finanzamt eingereicht werden.

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